Schlagwort -Deutscher Konsumentenbund

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Wirkungsversprechen bei Wein

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterem Wirkungsvesprechen beim Verkauf von Wein zur Kenntnis gebracht.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Wirkungsversprechen beim Verkauf von Wein („bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe bei Imprägnierspray

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises – diesmal beim Verkauf von Imprägniersprays – vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Imprägniersprays über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testergebnis vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses von ÖKO-Test („ÖKO-Test: sehr gut“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Sprühkreide vor 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlender Ausweis des Grundpreises in unmittelbarer Räumlicher Nähe zum Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.