Archiv -2013

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Onlinehandel: eBook zum schweizer E-Commerce
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Onlinehandel: Ebook zum österreichischen E-Commerce
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Ebay Abmahnung: Fehlender Preis je Mengeneinheit
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Abmahnung IDO Verband: Widerrufsfrist und Auslandsversandkosten
5
Abmahnung ebay: Widerrufsfrist, Auslandsversandkosten & Speicherung Vertragstext
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Abmahnung Finntrade GmbH: Herstellergarantie
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Abmahnung ebay: Mit voller Herstellergarantie
8
Links der Woche: Urheberrechtsreform, Googles All-Inclusive, Cybercrime-Staatsanwaltschaften & LTE Drossel
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Preisempfehlung: Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Textilpflegeprodukten
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Abmahnung ebay: Angabe des Grundpreises bei Textilpflegeprodukten
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Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab dem 01.01.2014
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Die häufigsten Abmahngründe im November 2013
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Abmahnung Fred Zahn
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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Nenninhalt und Grundpreis

Onlinehandel: eBook zum schweizer E-Commerce

Die Schweiz ist als Nachbarland für deutsche Onlinehändler ein beliebter Markt, da die Mehrheit der Schweizer die deutsche Sprache benutzen und die Schweizer Bürger mit die höchste Kaufkraft in Europa haben.

Die Schweiz ist allerdings kein EU-Mitgliedsstaat, sondern hat nur viele EU-Regeln teilweise analog übernommen.

Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften zum Fernabsatzrecht ist schwierig, da sich die Schweiz nicht dazu entschließen konnte, diese rechtliche Materie in einem einheitlichen Gesetz zu regeln.

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei über das Fernabsatzrecht in der Schweiz richtet sich an den deutschen Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen auch in der Schweiz vertreiben will. Es ist daher aus Sicht des deutschen Onlinehändlers geschrieben und erhebt nicht den Anspruch, einen vollständigen Überblick über das Schweizer E-Commerce Recht zu geben.

Onlinehandel: Ebook zum österreichischen E-Commerce

Der E-Commerce-Markt in Österreich wächst. Das Volumen des E-Commerce hat sich in Österreich in den letzten Jahren fast vervierfacht und liegt 2012 über 3 Milliarden Euro.

Für deutsche Onlinehändler ist Österreich mit seinen 8 Millionen Einwohnern, der gleichen Sprache und ähnlichen Konsumgewohnheiten ein sehr attraktiver Markt.

Die meisten deutschen Onlinehändler bieten in der Regel auch eine Lieferung nach Österreich an, auch wenn sie eine Lieferung in andere EU-Staaten ausschließen.

Das österreichische Fernabsatzrecht unterscheidet sich allerdings vom deutschen Recht.

Es wäre daher fahrlässig, unbesehen die deutschen Regeln zum Onlinehandel auf den Onlinehandel in Österreich zu übertragen.

Die IT-Recht-Kanzlei stellt dem deutschen Onlinehändler zu wichtigen Rechtsfragen ab sofort ein eBook für den Onlinehandel in Österreich zur Verfügung.

Ebay Abmahnung: Fehlender Preis je Mengeneinheit

Ein Online-Händler, der seine Waren auch über eBay verkauft wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Preises je Mengeneinheit (Grundpreis) abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung IDO Verband: Widerrufsfrist und Auslandsversandkosten

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen mehrerer angeblicher Wettbewerbsverstöße vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
    • angeblich unzureichende Angaben zum Auslandsversand
    • angeblich ungenügende Aussagen zur Speicherung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Widerrufsfrist, Auslandsversandkosten & Speicherung Vertragstext

Ein Online-Händler, der als Kleingewerbetreibender über die Handelsplattform ebay verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter Angaben zur Widerrufsfrist und mehr abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Fristbeginn des Widerrufs
  • Angaben zu den Auslandsversandkosten
  • Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Abmahnung Finntrade GmbH: Herstellergarantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Finntrade GmbH wegen angeblich irreführender Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Finntrade GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende Angaben zur Garantie (“…mit voller Herstellergarantie”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung ebay: Mit voller Herstellergarantie

Ein Händler, der über ebay insbesondere Kaffeevollautomaten verkauft wurde wegen angeblich irreführender Garantieangaben  abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • die Aussage ” mit voller Herstellergarantie”

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Urheberrechtsreform, Googles All-Inclusive, Cybercrime-Staatsanwaltschaften & LTE Drossel

Wenn Google Musik streamt, die Telekom drosselt, Staatsanwaltschaften gefordert sind und China den Handel verbietet dann kann diese Konstellation nur eines bedeuten: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und einen besinnlichen 2. Advent wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 49  (02.12. – 06.12.2013):  

 

  • 😐 EU-Konsultation zur Urheberrechtsreform: Zukunft der Privatkopie? Copyright auf Links? mehr…
  • 🙂 „All-Inclusive“: Google streamt Musik jetzt auch in Deutschland, mehr…
  • 🙂 IT-Branchenverband: Fordert Cybercrime-Staatsanwaltschaften, mehr…
  • China: Verbietet Banken den Handel mit Bitcoins, mehr…
  • 😐 Verbraucherschützer: Mahnen Telekom wegen LTE-Drossel ab, mehr…
  • 😉 UPS: Erwägt Paket-Zustellung mit Mini-Drohnen, mehr…

Preisempfehlung: Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?

Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat.

Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

 

I. Grundvoraussetzungen für die Zulässigkeit von Werbung mit einer UVP
Die Werbung mit einer UVP basiert auf einer Gegenüberstellung des vom Händler verlangten (niedrigeren) Preises mit der UVP des Herstellers. Auf diese Weise deutet der direkte Vergleich mit der Herstellerempfehlung eine Preisgünstigkeit im Marktvergleich an.

Damit eine  derartige Werbung zulässig ist, muss sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers auch tatsächlich vorliegen. Unzulässig ist insbesondere die Werbung mit sog. Mondpreisen, die tatsächlich nie gefordert wurden.

 

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Textilpflegeprodukten

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben beim Verkauf von Textilpflegeprodukten vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises (hier: Textilpflegeprodukte) 
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Angabe des Grundpreises bei Textilpflegeprodukten

Ein Online-Händler, der über ebay Textilpflegeprodukte verkauft wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Textilpflegeprodukten

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab dem 01.01.2014

Alle zwei Jahre wieder: Die EU Kommission hat die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bekannt gegeben.

Ab dem 01. Januar 2014 sind für EU Vergaben folgende Werte maßgeblich:

  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge allgemein: 207.000 € (statt 200.000 €)
  • Für Bauaufträge: 5.186.000 € (statt 5.000.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sicherheits- und Verteidigungsbereich: 414.000 € (statt 400.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung und im Verkehrsbereich (Sektorenbereich): 414.00 € (statt 400.000 €)
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundeseinrichtungen (die nicht im Sicherheits- oder Verteidigungsbereich liegen): 134.000 € (statt 130.000 €)

 

Eine Übersicht der aktuelle Schwellenwerte finden Sie auch unter:
https://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/rules/current/index_de.htm#maincontentSec2

Die häufigsten Abmahngründe im November 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat November 2013 vorgelegt wurden, haben wir ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats November 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Werbung mit Garantie
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Irreführende Werbung
  7. Bio-Zertifizierung
  8. Speicherung der IP-Adresse
  9. Textilkennzeichnung
  10. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Fred Zahn

Herr Fred Zahn hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises und des Nenninhalts abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Fred Zahn
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
    • angeblich fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosentomaten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000€

 

Mehr erfahren

Abmahnung Onlineshop: Fehlender Nenninhalt und Grundpreis

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Nenninhaltes und des Grundpreises abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises
  • fehlende Angabe des Nenninhalts bei Dosen Tomaten

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.