Archiv -Januar 2014

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Abmahnung ebay: Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder
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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?
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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: PEGI-Version
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Spieleverkauf
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Abmahnung ? Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang
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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen PreisangabenVO
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Abmahnung Online-Shop: Lieferzeiten, Gefahrübergang & Mängelrüge
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Ebay Abmahnung: Verstoß gegen PreisangabenVO

Abmahnung ebay: Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

 

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, am 12. Juni 2006 seien über seinen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Der Beklagte gab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die geltend gemachten Abmahnkosten zu bezahlen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3.454,60 € in Anspruch.

Der Beklagte macht geltend, er sei für die behaupteten Rechtsverletzungen nicht verantwortlich. Sein damals 20-jähriger Stiefsohn habe die Musikdateien über den Internetanschluss zugänglich gemacht. Der Stiefsohn des Beklagten hat im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei eingeräumt, er habe mit dem Tauschbörsenprogramm „BearShare“ Musik auf seinen Computer heruntergeladen.

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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?

Der BGH hat kürzlich über eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel entschieden, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten.

 

Die Parteien sind Hersteller von Lakritz und Fruchtgummi. Die Beklagte warb ab Februar 2011 im Fernsehen mit „GLÜCKS-WOCHEN“. Beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1 € und Einsendung der Kassenbons bestand die Chance, bei einer Verlosung einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von jeweils 5.000 € zu gewinnen. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern.

Die Klägerin hält die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze. Sie hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stellt die Gewinnspielkopplung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine unlautere Geschäftspraktik dar. Dabei sei der strengere Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2 Satz 3 UWG* zugrunde zu legen und auf die Sicht von Kindern und Jugendlichen abzustellen, die durch die Werbung zu einem Kauf über Bedarf veranlasst werden könnten. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: PEGI-Version

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidriger Vertrieb einer Version eines Computerspiels, das nicht für den deutschen Markt vorgesehen ist (fehlende USK-Kennzeichnung)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Spieleverkauf

Ein ebay-Händler wurde wegen dem angeblich wettbewerbswidrigen Verkauf eines Computerspiels abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verkauf eines Computerspiels, das in dieser Fassung nicht für den Vertrieb in Deutschland vorgesehen ist.

 

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Abmahnung ? Wie weit geht die Unterlassungsverpflichtung bei Online-Fotos?

Verpflichtet sich der Abgemahnte im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein bestimmtes Lichtbild nicht mehr online zugänglich zu machen, sollte er sich an diese Verpflichtung halten. Denn bei einem Verstoß hat der Unterlassungsgläubiger Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Streit gibt es in solchen Fällen immer wieder im Hinblick auf den Umfang der Unterlassungserklärung. Schuldner tragen gerne vor, dass kein Verstoß vorliege, da die erneut beanstandete Veröffentlichung des Bildes nicht von der Unterlassungserklärung umfasst sei. Vertragsstrafe müsse daher nicht gezahlt werden.

 

1. Der Fall
Über einen solchen Fall hatte das OLG Karlsruhe zu entscheiden (Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11).

Die Beklagte hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet,

“es zukünftig bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von den Unterlassungsgläubigern nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Amts- bzw. LG auf Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen, das nachfolgend wiedergegebene Lichtbild ohne Lizenz der Unterlassungsgläubiger im Internet zu nutzen ….

Die Unterlassungsgläubigerin nahm die Unterlassungserklärung vom 22.12.2009 an. Als sie feststellte, dass das fragliche Lichtbild am 12.01.2010 nach wie vor im Internet auf der Webseite der Unterlassungsschuldnerin angezeigt und heruntergeladen werden konnte, forderte sie die Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe auf, was die Beklagte verweigerte. (Hinweis: In dem Fall handelte es sich um drei Gläubiger. Zur Vereinfachung ist vorliegend von nur einer Unterlassungsgläubigerin die Rede).

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Lieferzeiten, Mängelrüge & Gefahrübergang

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unlauterer Angaben zu den Lieferzeiten, der Mängelrüge und dem Gefahrübergang (Transportrisiko) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich unzulässge Angaben zu
    • den Lieferzeiten
    • dem Transportrisiko (Gefahrübergang)
    • der Mängelrüge
    • dem Gerichtsstand
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen PreisangabenVO

Der IDO Verband hat einen angeblichen Verstoß gegen die PreisangabenVO abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die PreisangabenVO durch die fehlende Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe beim Endpreis beim Verkauf von Waren nach Volumen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Online-Shop: Lieferzeiten, Gefahrübergang & Mängelrüge

Ein Online-Händler wurde wegen mehrere angeblich unlauterer Klauseln abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Lieferzeiten
  • angeblich fehlerhafte Angabe zum Gefahrübergang
  • angeblich unlautere Angaben zur Mängelrüge
  •  angeblich unzulässige Aussagen zum Gerichtsstand

 

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Ebay Abmahnung: Verstoß gegen PreisangabenVO

Ein ebay-Händler wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die PreisangabenVO abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Waren nach Volumen

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.