Archiv -7. Februar 2014

1
Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien
2
13.06.2014: Keine Zahlungspflicht mehr bei voreingestellten Nebenleistungen
3
Verbraucherschutzrecht & E-Commerce in Kanada
4
Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn
5
Abmahnung ebay: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien

 

Wenn das europäische Patentgericht später loslegt, Cookies in Deutschland gelten, ein Urteil zu Urheberrechtshinweisen in Bilddateien ergehen und dann sofort in Berufung gegangen wird, dann steht nicht nur das Wochenende vor der Tür, sondern auch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 6  (03.02. – 07.02.2014):  

  • 😐 EU Kommission zur Cookie-Richtlinie: Vorgaben für Cookies gelten in DeutschlandDetails
  • 🙁 Europäisches Patentgericht: Kann frühestens 2015 loslegenDetails
  • 🙂 Berufung: Gegen Urteil zu Urheberrechtshinweis in Bilddatei angekündigtDetails
  • 🙁 Deutsche Verleger: Kritisieren Googles Kompromiss mit Brüssel, Details
  • 😉 EU-Parlament: Verabschiedet Richtlinie zu VerwertungsgesellschaftenDetails
  • 🙁 Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei   Details

13.06.2014: Keine Zahlungspflicht mehr bei voreingestellten Nebenleistungen

Ein häufiges Ärgernis stellen für den Verbraucher voreingestellte Nebenleistungen dar, die aus Sicht des Unternehmers die Hauptleistung „abrunden“ sollen, etwa beim Kauf eines Handys eine kostenpflichtige Sachversicherung für das Handy. Schaut der Verbraucher nicht genau hin, wird auch dieses „Extra“ Vertragsbestandteil und verursacht weitere Kosten. Entsprechend gesetzte „Häkchen“ im Bestellvorgang werden gerne übersehen.

Rechtlicher Hintergrund: Am 13.06.2014 wird in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. In verschiedenen Kurzbeiträgen beschäftigt sich die IT-Recht Kanzlei mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht, zu denen Sie hier einen umfassenden Leitfaden finden.

Der Unternehmer hat künftig keinen Anspruch auf ein Entgelt für solche aufpreispflichtigen Extras, wenn diese Nebenleistung durch eine Voreinstellung Vertragsbestandteil geworden ist.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Verbraucherschutzrecht & E-Commerce in Kanada

In Deutschland und der EU gibt es einen recht umfassenden Verbraucherschutz sowie eine Vielzahl an Vorschriften zum E-Commerce. Aber wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch außerhalb der EU wirksame Vertragsschlüsse im Internet, Widerrufsrechte und Informationspflichten für Webshop-Betreiber? Die IT-Recht Kanzlei wagt den Blick über den Atlantik und gibt einen Überblick über das kanadische Recht zum Verbraucherschutz und E-Commerce.

I. Kanada baut aktuell den Verbraucherschutz im E-Commerce aus

Vorschriften zum E-Commerce, wie sie in Europa insbesondere gemäß dem EU-Recht existieren, gibt es in Kanada nicht in demselben Umfang und der gleichen Regelungsdichte. Jedoch sind viele Teilaspekte des E-Commerce, die – häufig zwar nicht auf Bundesebene, jedoch zumindest in den einzelnen Bundesstaaten Kanadas, die Provinzen genannt werden – geregelt.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler, der Dekorationsartikel verkauft wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs (alte Widerrufsbelehrung) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich falsche Paragraphenreferenz bei den Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

Ein Onlinehändler, der über ebay Dekorationsartikel verkauft wurde wegen angeblich falscher Aussagen zum Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt. 

Abgemahnt wird: 

  • angeblich falscher Paragraphenbezug bei den Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs

 Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.