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Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies
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Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien

Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies

Muss der Betreiber einer Webseite ab sofort die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen?

So steht es zumindest in der sog. Cookie-Richtlinie, die die EU in Deutschland bereits als geltendes deutsches Recht ansieht, obwohl deren Vorgaben offiziell noch gar nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden sind. Wie ist nun die Rechtslage? Was sollten Betreiber von Webseiten deshalb beachten? Die IT-Recht Kanzlei stellt die Lage dar und gibt Tipps für die Praxis.

Inhalt
I. Cookies nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?
II. Die Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie
III. Die aktuelle Rechtslage zu Cookies in Deutschland
IV. Wie sollen sich Betreiber von Webseiten in der Praxis verhalten?
V. Fazit

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Links der Woche: Cookies in Deutschland,Europäisches Patentgericht & Urheberrechtshinweise in Bilddateien

 

Wenn das europäische Patentgericht später loslegt, Cookies in Deutschland gelten, ein Urteil zu Urheberrechtshinweisen in Bilddateien ergehen und dann sofort in Berufung gegangen wird, dann steht nicht nur das Wochenende vor der Tür, sondern auch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 6  (03.02. – 07.02.2014):  

  • 😐 EU Kommission zur Cookie-Richtlinie: Vorgaben für Cookies gelten in DeutschlandDetails
  • 🙁 Europäisches Patentgericht: Kann frühestens 2015 loslegenDetails
  • 🙂 Berufung: Gegen Urteil zu Urheberrechtshinweis in Bilddatei angekündigtDetails
  • 🙁 Deutsche Verleger: Kritisieren Googles Kompromiss mit Brüssel, Details
  • 😉 EU-Parlament: Verabschiedet Richtlinie zu VerwertungsgesellschaftenDetails
  • 🙁 Direkt-Link zu Bildern: LG Köln fordert Urheberrechtshinweis in Bilddatei   Details

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.