Archiv -7. März 2014

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Links der Woche: Italienische Schnüffelsoftware, Guardian überlebt, Steve Ballmer bedauert und Rewe-Chef sieht Bazillus
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Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben

Links der Woche: Italienische Schnüffelsoftware, Guardian überlebt, Steve Ballmer bedauert und Rewe-Chef sieht Bazillus

 

Italienische Schnüffelsoftware ist unter Beschuss, während Steve Ballmer bedauert, der Guardian das Überleben sichert und der Rewe-Chef im Onlinehandel Krankheiten sieht. Dann wird noch eine Bitcoin Seite ausgeraubt und ebay führt Produktgalerien ein.

Da war ganz schön was los diese Woche, aber sehen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 10  (03.03. – 07.03.2014):  

  • 🙁 Schnüffelsoftware aus Italien: Hacking Team unter BeschussDetails
  • 🙂 Guardian: Sichert Überleben der Zeitung mit Online-Millionendeal Details
  • 😉 Rewe-Chef über Online-Handel: „Das ist wie ein Bazillus“Details
  • 🙁 Weitere Bitcoin-Site: Macht nach „Bankraub“ dicht, Details
  • 😐 Steve Ballmer: Bedauert seine zehn letzten Microsoft-JahreDetails
  • 🙂 eBay: Goes PinterestDetails

Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

Mit Urteil vom 07.05.2013 (Az.: 5 U 32/12) hat das Kammergericht Berlin nun jedoch entschieden, dass ein Kontaktformular die Angabe der Mailadresse im jeweiligen Impressum nicht ersetzt und die Vorenthaltung der elektronischen Adresse eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung gemäß §4 Nr. 11 UWG  in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) darstellt.

Die Impressumspflicht nach §5 TMG

Der §5 des Telemediengesetzes normiert die unterschiedlichen Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung für Telemedien, die gegen Entgelt angeboten werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.