Schlagwort -Telemediengesetz

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Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben
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Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse
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Bundesrat plant Reform des TMG – Mögliche neue Pflichten auch für Online-Händler!
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Update Abmahnung Dr. Holz Nachf. Grund-stücksentwicklungs- und Beteiligungs-GmbH

Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

Mit Urteil vom 07.05.2013 (Az.: 5 U 32/12) hat das Kammergericht Berlin nun jedoch entschieden, dass ein Kontaktformular die Angabe der Mailadresse im jeweiligen Impressum nicht ersetzt und die Vorenthaltung der elektronischen Adresse eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung gemäß §4 Nr. 11 UWG  in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) darstellt.

Die Impressumspflicht nach §5 TMG

Der §5 des Telemediengesetzes normiert die unterschiedlichen Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung für Telemedien, die gegen Entgelt angeboten werden.

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Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblicher Erfassung personenbezogener Daten durch einen Webshop-Betreiber ohne dass seine Einwilligung vorliegt zur Bearbeitung übergeben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Jahn & Rug, Rechtsanwälte, Notar
  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung:
    • angebliche Auswertung des Suchverhaltens ohne Einwilligung
    • angebliche Erfassung personenenbezogener Daten
    • angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Bundesrat plant Reform des TMG – Mögliche neue Pflichten auch für Online-Händler!

Der Bundesrat hat Mitte Juni 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen für das TMG (Telemediengesetz) vorsieht. Die geplante Reform zielt hauptsächlich auf die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. Jedoch sind auch Online-Händler von den Änderungen betroffen.

 Neben weiteren Informationspflichten für alle sog. Diensteanbieter von Telemediendiensten soll es zusätzliche Pflichten für die Betreiber von sog. Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten geben. Was möglicherweise auf Online-Händler zukommt und wie die angedachte Reform insgesamt zu bewerten ist, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel der IT-Recht-Kanzlei, Mehr erfahren

Update Abmahnung Dr. Holz Nachf. Grund-stücksentwicklungs- und Beteiligungs-GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Dr. Holz Nachf. Grundstücksentwicklungs- und Beteiligungs-GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Dr. Holz Nachf. Grundstücksentwicklungs- und Beteiligungs-GmbH
Begründung: angebliche Verletzung der sich aus § 13 I TMG (Telemediengesetz) ergebenden Pflichten
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.