Archiv -13. Juni 2014

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Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil
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Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lösung für Problematik des Fristbeginns durch mehrere Widerrufsbelehrungen ?
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Abmahnung Murat Develi
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Abmahnung ebay: Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)

Links der Woche: Werbung in Wikipedia, Facebook´s Werbung, neue Regeln für Onlinekäufe, EU-Urteil

 

Das gestrige Auftaktspiel fur Fussball-WM 2014 hat Lust auf mehr gemacht und das erste WM-Wochenende steht vor der Tür (genauso wie unsere Links der Woche).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 24  (10.06. – 13.06.2014):  

  • 😐 Neue Regeln für Onlinekäufe: Gelten, mehr…
  • 🙁 USA: Amazon legt sich offenbar auch mit Time Warner anmehr…
  • 😐 EU-Urteil: Bestätigt Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel, mehr…
  • 🙁 Facebook: Plant gezielte Werbung, mehr…
  • 🙂 Justizministerium: Will digitalen Verbraucherschutz voranbringenmehr…
  • 🙂 Werbung in Wikipedia: US-PR-Agenturen veröffentlichen Selbstverpflichtungmehr…

 

 

Neue Widerrufsbelehrung 2014: Lösung für Problematik des Fristbeginns durch mehrere Widerrufsbelehrungen ?

Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind. Bislang konnten sich Händler einer statischen Widerrufsbelehrung zur ausreichenden Erfüllung ihrer gesetzlichen Informationspflichten bedienen. Ab dem 13.06.2014 scheint diese Möglichkeit abgeschnitten.

So sieht das neue gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung 2014 vor, dass bereits in Bezug auf den Fristbeginn ein bestimmter „Textbaustein“ Verwendung finden muss – abhängig von der konkreten Liefersituation. Der Händler müsste aufgrund seiner Verpflichtung, den Verbraucher bereits vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zutreffend über die Modalitäten des bestehenden Widerrufsrechts zu informieren, genau darüber Bescheid wissen, wie die Bestellung verschickt werden wird.

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Abmahnung Murat Develi

Herr Murat Develi hat einen ebay-Händler wegen angeblich unvollständiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Murat Develi
  • Begründung: angeblichunzulässige Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung ebay: Garantieangaben („5 Jahre Garantie“)

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unzulässiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

Die Verwendung der Formulierung „5 Jahre Garantie“ ohne weitere Angaben sei wettbewerbswidrig.

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