Archiv -Juli 2014

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Abmahnung TradeTexx GmbH
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Abmahnung Internetshop: Werbung mit Geld-zurück-Garantie
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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Werbung mit Testergebnis
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Abmahnung Webshop: Werbung mit Testergebnis und Materialzusammensetzung
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Abmahnung IDO Verband: Grundpreisangabe an richtiger Stelle
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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe im vorgesehenen Feld
7
Abmahnung Wettbewebszentrale: Unlautere Werbung mit Hotelklassifizierung
8
Abmahnung booking.com: Wettbewerbswidrige Werbung mit 4 Sternen
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Neu ab 2015: Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte
10
Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2014
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Abmahnung Wettbwerbszentrale: Verstoß gegen Elektro- und Elektrogerätegesetz
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Abmahnung Onlineshop: Fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Lampen

Abmahnung TradeTexx GmbH

Die Firma TradeTexx GmbH hat einen Wettbewerber wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantien und mehr abgemahnt

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: TradeTexx GmbH
  • Begründung:
    • unlautere Garantieangabe („2Jahre Garantie“)
    • unzulässige Garantieangabe („Geld-zurück-Garantie“)
    • wettbewerbswidrige Angaben zum Transportrisiko
    • widersprüchliche Angaben zum Widerrufsrecht/Rückgaberecht (30 Tage und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Internetshop: Werbung mit Geld-zurück-Garantie

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieaussagen abgemahnt.

So werbe er unter anderem wettbewerbswidrig mit den Aussagen „2 Jahre Garantie“ und „Geld-zurück-Garantie“.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Werbung mit Testergebnis

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung mit einem Testergebnis und mehr abgemahnt,

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung:
    • unlautere Werbung mit einem Testergebnis (Stiftung Warentest)
    • fehlende Angabe der Materialzusammensetzung eines Schirmes
    • automatisches Newsletter-Abo
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Werbung mit Testergebnis und Materialzusammensetzung

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreib wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testergebnis und der fehlenden Angabe der stofflichen Zusammensetzung seines Produktes abgemahnt.

Außerdem stelle er wettbewerbswidrig ein automatisches Newsletter-Abo bereit.

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreisangabe an richtiger Stelle

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil dieser es angeblich versäumt hat den Grundpreis in dem bei ebay dafür vorgesehenen Feld einzutragen.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Grundpreisangabe fehle in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe im vorgesehenen Feld

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises in dem bei ebay dafür vorgesehen Feld abgemahnt.

Der ebay-Händler verhalte sich dadurch wettbewerbswidrig und verstoße gegen die Preisangabenverordnung.

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Abmahnung Wettbewebszentrale: Unlautere Werbung mit Hotelklassifizierung

Die Wettbewerbszentrale hat einen Hotelbetreiber wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung 4 Sterne abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale
  • Begründung: Der Betreiber des Hotels bewerbe sein Unternehmen wettbewerbswidrig mit der Angabe „4 Sterne“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: booking.com
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung booking.com: Wettbewerbswidrige Werbung mit 4 Sternen

 

Ein Hotelbetreiber wurde  wegen angeblich unlauterer Werbung mit einer Hotelklassifizierung („4 Sterne“) abgemahnt.

Der Hotelbetreiber werbe mit 4 Sternen, obwohl er gar keine 4 Sterne haben soll.

Abgemahnt wird: 

  • angebliche Irreführung durch die Bezeichnung als “Vier-Sterne-Hotel”, obwohl die entsprechende Klassifizierung fehlt

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Neu ab 2015: Pflicht zur elektronischen Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Die neue Verordnung (EU) Nr. 518/2014, die am 05.03.2014 verabschiedet wurde, erweitert das Pflichtenprogramm der Lieferanten zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte um die Bereitstellung elektronischer Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter ab 2015.

Diese sollen von Online-Händlern auf ihren Websites zum Abruf für Verbraucher bereitgehalten werden, um ihnen fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Die Verordnung ändert somit die für bestimmte Gerätegattungen bereits bestehenden Kennzeichnungsverordnungen ab und legt Lieferanten fortan auf, den Händlern die Etiketten und Datenblätter nicht nur in physischer, sondern auch in elektronischer Form bereitzustellen.  Dieser Beitrag der IT-Recht-Kanzlei beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich und dem für Lieferanten einschlägigen Regelungsgehalt der neuen Verordnung.

A: Allgemeines

1. Wer ist Lieferant im Sinne der Verordnung?

Die neue Verordnung nimmt Bezug auf bereits bestehende…

Den ganzen Beitrag lesen (…)

Die häufigsten Abmahngründe im Monat Juni 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangen Monat zur Kenntnis gebracht wurden haben wir nun wieder ausgewertet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats Juni 2014:

  1. Verwendung einer Widerrufsbelehrung mit dem Rechtsstand vor dem 13.06.14 (Webshop)
  2. Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 (ebay)
  3. Verstoß gegen das Urheberrecht (Webshop)
  4. Fehlende Grundpreisangabe
  5. Angaben zur Garantie und deren Ausgestaltung
  6. Angaben zum Gerichtsstand
  7. Irreführende Werbung
  8. Angaben zur Rückgaberegelung
  9. Angaben zum Widerrufsrecht
  10. Fehlerhafte AGB  (Onlineshop)

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Wettbwerbszentrale: Verstoß gegen Elektro- und Elektrogerätegesetz

Die Wettbewerbszentrale Büro Berlin hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Elektro- und Elektrogerätegesetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Berlin
  • Begründung: angeblich fehlende Registrierung bei der Stiftung EAR beim Vertrieb von Lampen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Lampen

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt, wurde wegen der angeblich fehlenden EAR-Registrierung beim Vertrieb von Lampen abgemahnt.

Der Händler handle dadurch wettbewerbswidrig und unlauter.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.