Archiv -Oktober 2014

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Abmahnung IDO Verband: Vertragstext und Mängelhaftung
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Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext
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Abmahnung Thomas Lenz
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Abmahnung Website: Verletzung von Persönlichkeitsrechten
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Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH: Zweifache Urheberrechtsverletzung
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Abmahnung Filesharing: Doppelte Urheberrechtsverletzung
7
Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal
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Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen

Abmahnung IDO Verband: Vertragstext und Mängelhaftung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen versäumter Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zur Mängelhaftung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • Angaben zur Mängelhaftung sollen fehlen
    • Angaben wie und ob der Vertragstext gespeichert werden sollen unzureichend dargestellt sein
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er Informationen zum Mängelhaftungsrecht und zur Speicherung des Vertragstextes vorenthalten soll.

Diese Pflichtinformationen sollen in seinen rechtlichen Rahmeninformationen fehlen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Thomas Lenz

Herr Thomas Lenz hat die Betreiber einer Homepage wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Thomas Lenz
  • Begründung: unwahre Behauptungen in einer Berichterstattung
  • Rechtlicher Bezug: Persönlichkeitsrecht
  • Handels-Plattform: Homepage

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Abmahnung Website: Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Die Mitglieder eines Vereins, der eine Homepage betreibt, wurden wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgemahnt.

Sie sollen in ihrer Berichterstattung unwahre Behauptungen aufgestellt haben.

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Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH: Zweifache Urheberrechtsverletzung

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH hat einen Privatmann wegen angeblich doppelter Urheberrechtsverletzung an zwei ihrer Filmwerke abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Begründung: Über den Internetzugang des Anschlussinhabers sollen zwei Filmwerke illegalerweise zum Tausch angeboten worden sein
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Filesharing: Doppelte Urheberrechtsverletzung

Der Anschlussinhaber eines Internetzugangs wurde wegen angeblich zweifacher Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Er soll illegalerweise 2 Filmwerke über die Tauschbörse bittorrent angeboten .

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Links der Woche: Google+ altersbeschränkt, Circle macht auf, Google zeigt weniger, ebay trennt sich von Paypal

 

Kurze Arbeitswoche, langes Wochenende und gute Wetteraussichten, was fehlt da noch ?

Na unsere Links der Woche!

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 40 (29.09. – 02.10.2014):

  • 🙂 Google+: Einträge können nun altersbeschränkt werden, mehr…
  • 🙂 Das Amtsgeheimnis hat ausgedient: Hamburg öffnet die Aktenschränke, mehr…
  • 😐 Bitcoins für die Massen: Zahlungsdienst Circle öffnet seine Pforten, mehr…
  • 😐 Leistungsschutzrecht: Google zeigt von einigen Verlags-Inhalten nur noch Überschriften an, mehr…
  • 🙁 Überhitzungsgefahr: Amazon ruft eigene USB-Ladegeräte zurück, mehr…
  • 😐 eBay: Trennt sich von Bezahltochter Paypal , mehr…

Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen

Die Kommission hat Deutschland, Ungarn und Slowenien kürzlich aufgefordert, Einzelheiten über die Umsetzung der EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in nationales Recht mitzuteilen.

Bis Februar 2014 hatten die EU-Staaten Zeit, ihre Regeln an die neuen umweltfreundlicheren Standards anzupassen.

Nach der neuen Richtlinie können Verbraucher kleine E-Müllmengen in großen Einzelhandelsläden abgeben. Die Bestandteile aus Gold, Silber oder Kupfer des sogenannten E-Schrotts sollen effizienter behandelt werden.

Das E-Schrottvolumen wird bis 2020 auf schätzungsweise 12 Millionen Tonnen ansteigen. Dank der neuen Richtlinie sollen dann 85 Prozent des gesamten Altgeräteanfalls gesammelt und richtig entsorgt werden. Das sind in der EU rund 10 Millionen Tonnen oder 20 Kilogramm pro Verbraucher. Zurzeit wird nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt.

Nachdem Deutschland, Ungarn und Slowenien die Frist verpasst haben, hat die Kommission am 31. März Aufforderungsschreiben versendet. Wenn die betroffenen EU-Länder auf die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission von heute nicht innerhalb von zwei Monaten reagieren, können die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verwiesen werden.

PM der EU-Kommission

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.