Archiv -2014

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FAQ: Die neue Widerrufsbelehrung 2014
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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014
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Abmahngefahr: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer
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Abmahnung Bulltech Distribution GmbH
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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Verpackungsmaterialien
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Links der Woche: Datenschutzampel, Zuwanderungsdebatte, Amazons steigender Absatz, Apple redet mit Samsung
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Abmahnung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Fehlerhafte AGB
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Abmahnung Online-Shop: Fehlerhafte AGB
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Dezember 2013
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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder
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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?
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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: PEGI-Version
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Spieleverkauf

FAQ: Die neue Widerrufsbelehrung 2014

Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich mit den Neuerungen im Bereich des Widerrufsrechts, die durch das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ab dem 13.06.2014 eintreten werden.

Die Zusammenfassung beschränkt sich auf die wichtigsten Fragen zum Thema Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Das Anbieten von Dienstleistungen wird hierbei nicht behandelt, genauso wenig wie die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme oder die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Auch nicht erfasst werden die Konstellationen, in denen dem Verbraucher Waren regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden („Warenabo“).

 

 

1. Warum ändert sich die Widerrufsbelehrung?
Kurz gesagt: Es hängt mit der Harmonisierung des EU-Rechts zusammen.

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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014 beginnt für Online-Händler wieder einmal eine neue Zeitrechnung, denn ab diesem Tag gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.

Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfahren in diesem Zuge grundlegende Änderungen! Große Probleme bereitet die unausgegorene Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzesgebers, welche den Online-Händler vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt.

Das White Paper der IT-Recht Kanzlei und TÜV Süd s@fer-shopping stellt die gesetzlichen Änderungen vor, greit die Problemstellungen auf und versucht Lösungsansätze und Praxistipps zu geben. Wenn Sie sich bislang noch nicht mit den Änderungen zum Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung beschäftigt haben, sollten Sie spätestens jetzt damit anfangen.

-> Dieses White Paper ist hierfür genau die richtige Lektüre!

Abmahngefahr: Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer

Mit Urteil vom 14.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als „Geschäftsführer“ einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Einzelunternehmern muss daher dringend davon abgeraten werden, sich im Impressum als „Geschäftsführer“ zu bezeichnen.

Einleitung
Ein seit Jahren zu beobachtendes Phänomen ist, dass sich Einzelunternehmer im Rahmen ihrer Impressen gerne als „Geschäftsführer“ bezeichnen. In einem solchen Impressum steht dann etwa:

„Power-Mustershop“
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterstadt
(Angaben zu Telefon und Email)“

Dass sich Einzelunternehmer vor einer Betitelung als „Geschäftsführer“ hüten sollten, macht ein aktuelles Urteil des OLG München deutlich.

 

Worum ging es?
Ein Einzelunternehmer hatte sich im Rahmen diverser Impressen jeweils als „Geschäftsführer“ bezeichnet. Bei der Gestaltung seiner Impressen hatte er an keiner Stelle verdeutlicht, dass es sich bei ihm um einen Einzelunternehmer handelt.

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Abmahnung Bulltech Distribution GmbH

Die Firma Bulltech Distribution GmbH hat über die Kanzlei Estel & Feise einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Angabe von Grundpreisen abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Estel & Feise Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bulltech Distribution GmbH
  • Begründung: fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Verpackungsmaterialen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Verpackungsmaterialien

Ein Online-Händler, der über die Handelsplattform ebay Verpackungsmaterialien verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Verpackungsmaterialien

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Links der Woche: Datenschutzampel, Zuwanderungsdebatte, Amazons steigender Absatz, Apple redet mit Samsung

 

Neues Jahr – same procedure: Wie immer an dieser Stelle und vor dem Wochenende unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 2  (06.12. – 10.12.2013):  

 

  • 😐 Europäische Datenschutzgrundverordnung: Rechtsinformatiker plädiert für Datenschutzampel, mehr…
  • 😉 Absatz über den Amazon-Marketplace: Steigt auf über eine Milliarde Artikel, mehr…
  • 🙁 IT-Branche: Kritisiert Zuwanderungsdebatte als „kontraproduktiv“, mehr…
  • 😐 Datenschutz-Verstoß: Frankreich verhängt Geldstrafe gegen Google, mehr…
  • 🙂 Apple vs. Samsung: Firmenchefs wollen miteinander reden, mehr…
  • 😉 Landkreise: Machen sich für schnelleres Internet auf dem Land stark, mehr…

Abmahnung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Fehlerhafte AGB

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat über die Kanzlei Dr. Heinz & Stillner einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Dr. Heinz & Stillner Rechtsanwälte
  • Abmahner: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
  • Begründung: mehrereangeblich fehlefhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

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Abmahnung Online-Shop: Fehlerhafte AGB

Ein Onlineshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • mehrere angeblich fehlerhafte AGB-Klauseln 

 

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Dezember 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Dezember 2013 vorgelegt wurden, haben wir ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Sieben” Abmahngründe des Monats Dezember 2013:

  

  1. fehlende Grundpreisangabe auf ebay
  2. fehlende Grundpreisangabe im Online-Shop
  3. Garantieangaben
  4. Angaben zum Auslandsversand
  5. Speicherung Vertragstext
  6. Widerrufsbelehrung
  7. Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: v. Nieding, Ehrlinger, Marquardt (Rechtsanwälte, Notar)
  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angebliche Fehler in der Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 €

 

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Abmahnung ebay: Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

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Filesharing: Eltern aufgepasst – Keine Haftung für volljährige Kinder

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

 

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, am 12. Juni 2006 seien über seinen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Der Beklagte gab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die geltend gemachten Abmahnkosten zu bezahlen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3.454,60 € in Anspruch.

Der Beklagte macht geltend, er sei für die behaupteten Rechtsverletzungen nicht verantwortlich. Sein damals 20-jähriger Stiefsohn habe die Musikdateien über den Internetanschluss zugänglich gemacht. Der Stiefsohn des Beklagten hat im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei eingeräumt, er habe mit dem Tauschbörsenprogramm „BearShare“ Musik auf seinen Computer heruntergeladen.

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BGH: Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig ?

Der BGH hat kürzlich über eine Fernsehwerbung für ein Gewinnspiel entschieden, an dem nur Käufer teilnehmen konnten, die das beworbene Produkt zuvor erworben hatten.

 

Die Parteien sind Hersteller von Lakritz und Fruchtgummi. Die Beklagte warb ab Februar 2011 im Fernsehen mit „GLÜCKS-WOCHEN“. Beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1 € und Einsendung der Kassenbons bestand die Chance, bei einer Verlosung einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von jeweils 5.000 € zu gewinnen. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern.

Die Klägerin hält die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze. Sie hat die Beklagte deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Nach Ansicht des Berufungsgerichts stellt die Gewinnspielkopplung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine unlautere Geschäftspraktik dar. Dabei sei der strengere Sorgfaltsmaßstab des § 3 Abs. 2 Satz 3 UWG* zugrunde zu legen und auf die Sicht von Kindern und Jugendlichen abzustellen, die durch die Werbung zu einem Kauf über Bedarf veranlasst werden könnten. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

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Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: PEGI-Version

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidriger Vertrieb einer Version eines Computerspiels, das nicht für den deutschen Markt vorgesehen ist (fehlende USK-Kennzeichnung)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Spieleverkauf

Ein ebay-Händler wurde wegen dem angeblich wettbewerbswidrigen Verkauf eines Computerspiels abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblicher Verkauf eines Computerspiels, das in dieser Fassung nicht für den Vertrieb in Deutschland vorgesehen ist.

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.