Archiv -18. Januar 2019

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Abmahnung Lothar Fürst: Textilkennzeichnung unzureichend
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Abmahnung Anton Manuel Brandl: Unzulässige Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

Abmahnung Lothar Fürst: Textilkennzeichnung unzureichend

Herr Lothar Fürst hat einen Ebay-Händler wegen einer unzureichenden Textilkennzeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Lothar Fürst
  • Begründung: Unzureichende Textilkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 3.000,– €

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Abmahnung Anton Manuel Brandl: Unzulässige Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss

Herr Anton Manuel Brandl hat einen Online-Händler wegen unzureichender Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Anton Manuel Brandl
  • Begründung:
    • Unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • Fehlende Informationen zur Widerrufsbelehrung
    • Unzureichende Informationen zur Bestelleingabe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 7.500,– €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.