Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen

Ein eBay-Händler wurde wegen der Angabe angeblich unzulässiger Rohstoffbezeichnungen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen die gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Textilverordnung nicht zulässig sind.

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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