Archiv -30. September 2013

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Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung
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Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile
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Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen
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Abmahnung Webshop: Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge

Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen der Verwendung von angeblich unzulässigen Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von textilen Produkten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen, die laut Textilverordnung nicht zulässig sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Liste der Bestandteile beim Vertrieb von Kosmetikprodukten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe der Füllmenge
    • angeblich fehlende Angabe der Bestandteile
    • angeblich fehlende Angabe des Firma
    • angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen

Ein eBay-Händler wurde wegen der Angabe angeblich unzulässiger Rohstoffbezeichnungen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen die gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Textilverordnung nicht zulässig sind.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Webshop: Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Der Webshop-Betreiber soll gegen die Kosmetikverordnung verstoßen haben.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Firmensitzes des Herstellers
  • fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • fehlende Angabe der Bestandteile
  • fehlende Angabe der Füllmenge

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.