Abmahnung Webshop: Mindesthaltbarkeitsdatum und Füllmenge

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Der Webshop-Betreiber soll gegen die Kosmetikverordnung verstoßen haben.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Firmensitzes des Herstellers
  • fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • fehlende Angabe der Bestandteile
  • fehlende Angabe der Füllmenge

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.