Schlagwort -Energieverbrauch

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Abmahnung Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.
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Erforderlich? Angaben zu Energieverbrauch & Energieeffizienz bei auf Messen beworbenen Haushaltsgeräten
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Achtung: Kennzeichnung von Fernsehern im Internet bald verpflichtend

Abmahnung Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V. wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse und des jährlichen Energieverbrauchs beim Vertrieb von Loewe TV-Geräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Erforderlich? Angaben zu Energieverbrauch & Energieeffizienz bei auf Messen beworbenen Haushaltsgeräten

Haushaltsgeräte müssen auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden.

Das stellt die am 17.05.2012 in Kraft getretene Neufassung des EnVKG klar. Nach diesen Hinweisen des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm hat ein klagender Umwelt- und Verbraucherschutzverband seine Unterlassungsklage gegen einen namhaften westfälischen Hersteller von Haushaltsgeräten zurückgenommen.

Der beklagte Hersteller hatte auf der IFA 2011 einen Messestand mit Haushaltswaschmaschinen und Elektrobacköfen unterhalten, die keine Etiketten mit Angaben zum Energieverbrauch oder der Energieeffizienzklasse aufwiesen. Dies hatte der klagende Verband als wettbewerbswidrig angesehen, weil es den Anforderungen der seinerzeit gültigen Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen (EnVKV) nicht entspreche. Der beklagte Hersteller war dem unter dem Hinweis, dass die Geräte auf der IFA nicht zu Verkaufszwecken ausgestellt seien, entgegengetreten.

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Achtung: Kennzeichnung von Fernsehern im Internet bald verpflichtend

Seit dem 20.12.2010 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche unter anderem die Online-Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Fernsehgeräten regelt.

Ab dem 30.03.2012 dürfen Fernsehgeräte im Internet nur noch entsprechend gekennzeichnet beworben werden. Lesen Sie hierzu die FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Was ist ein „Fernsehgerät“?

Der Begriff „Fernsehgerät“ bezeichnet einen Fernsehapparat oder einen Videomonitor (vgl. Artikel 2 Nr. 1 der
EU-Verordnung Nr. 1062/2010).

Der Begriff „Fernsehapparat“ bezeichnet widerum ein Produkt, das vorwiegend zur Anzeige und zum Empfang audiovisueller Signale konzipiert ist, unter einer Modell- oder Systembezeichnung in Verkehr gebracht wird und aus folgenden Komponenten besteht:

einem Bildschirm,

einem oder mehreren Signalempfängern (Tuner/Receiver) sowie fakultativen Zusatzfunktionen für die Datenspeicherung und/oder -anzeige, wie z. B. DVD-Laufwerk, Festplatte oder Videokassettenrekorder, entweder in einer einzigen Einheit mit dem Bildschirm kombiniert oder als eine oder mehrere hiervon getrennte Einheit(en);

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.