Kategorie -Etienne Wittig

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Abmahnung Etienne Wittig: Widerrufsbelehrung & Umsatzsteuer
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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig
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Abmahnung Etienne Wittig

Abmahnung Etienne Wittig: Widerrufsbelehrung & Umsatzsteuer

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig wegen angeblich widersprüchlichen Angaben zum Ausweis der Umsatzsteuer und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Obladen Gaessler Rechtsanwälte 
  • Abmahner: Etienne Wittig
  • Begründung:
    • angeblich irreführende weil widersprüchliche Angaben zum Ausweis der Mehrwertsteuer
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 19.000 €

 

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Abmahnung Sammelstelle: Etienne Wittig

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig vertreten durch die Kanzlei Obladen Gaessler zur Kenntnis gebracht.

 

 

Frau Etienne Wittig rügt in dieser Abmahnung eine angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und angelich irreführende Angaben beim Verkauf von Tonern.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Etienne Wittig

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig wegen einer angeblich fehlerhaften widerrufsbelehrung und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Obladen Gaessler Rechtsanwälte 
  • Abmahner: Etienne Wittig
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Angaben beim Verkauf von Tonern
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.