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Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei PKW wird novelliert

Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung bei PKW wird novelliert

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch das Kabinett kann die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung nun dem Bundesrat zugeleitet werden.

Die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erweitert die Verbraucherinformationen und passt sie zugleich an neue Entwicklungen an, insbesondere im Bereich Elektromobilität. Neben den bislang auszuweisenden Angaben der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte neuer Personenkraftwagen wird künftig eine farbige CO2-Effizienzskala mit den Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) eingeführt. Der Verbraucher kann so Pkw anhand ihrer CO2-Effizienz vergleichen.

Der Berechnung der CO2-Effizienz liegt ein so genanntes relatives Modell zugrunde. Danach wird die CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse berechnet. Dies hat den Vorteil, dass Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale in allen Fahrzeugklassen transparent werden.

Umfangreiche Informationen zur aktuell geltenden Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung erhalten Sie hier.

Quelle: PM des BMWi

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.