Datenschutzrecht: Britische Vorschriften

Die Pflicht, sich als deutscher Onlinehändler bei der britischen Datenschutzbehörde in einem komplizierten Verfahren und in einer für ihn fremden Sprache zu registrieren, kann eine enorme abschreckende Wirkung haben.

Es ist daher sicher eine gute Nachricht, dass die Mehrzahl der deutschen Onlinehändler, die ihre Produkte nach Großbritannien vertreiben, nicht von dieser Registrierungspflicht betroffen sind. Warum das so ist und in welchen Fällen die Registrierungspflicht greift, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

Frage: Müssen deutsche Onlinehändler, die ihren Handel über eine Niederlassung in Großbritannien abwickeln, sich bei der britischen Datenschutzbehörde ICO registrieren lassen?
Ja, diese Pflicht besteht. Der Datenschutz wird in Großbritannien über folgende Gesetze abgesichert: „Data Protection Act 1998“ und „Privacy and Electronic Communications Regulations 2003“. Für die Einhaltung dieser Gesetze ist in Großbritannien das Information Commissioner’s Office (ICO) zuständig.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.