Rechtssicheres Anbieten nun möglich: Amazon ergänzt die Verkäufernamenanzeige

Spätestens seit der Entscheidung des LG Wiesbaden zur mangelnden Vereinbarkeit der sog. 40,- Euro-Klausel auf Amazon war klar, dass Händler auf Amazon vor infrastrukturelle Probleme gestellt werden.

Es war (wohl) den Händlern bislang nicht möglich die AGB und damit auch die sog. 40,- Euro-Klausel wirksam mit dem Verbraucher zu vereinbaren.

Schuld hieran war die intransparente Abrufbarkeit der AGB des Händlers. Nunmehr hat Amazon die Verkäufernamenanzeige ergänzt, aber reicht das aus, um bei Amazon rechtssicher anbieten zu können?

1.    Vorgeschichte
Bislang konnten die Rechtstexte des Amazon-Händlers über ein Klicken auf den Verkäufernamen abgerufen werden, wobei der Internetnutzer erst auf einer Zwischenseite landete. Von dieser Seite aus kann der Internetnutzer die Rechtstexte des Händlers durch Anklicken des Links „Detaillierte Verkäuferinformationen“ abrufen oder die Rechtstexte direkt ansteuern, welche auf der rechten Seite unter der Überschrift „Weitere Informationen“ aufgelistet werden. Problematisch war, dass bislang kein Hinweis erfolgte, dass die Texte über den Mitgliedsnamen abgerufen werden können. Vielmehr konnte der Seitenbesucher einen Bestellvorgang einleiten, ohne dass er die AGB, etc. zur Kenntnis genommen hatte. Dies war sehr problematisch, da auch im Verlauf des Bestellvorgangs kein Hinweis mehr auf die Rechtstexte (insbesondere die AGB) des Händlers erfolgt.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.