Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird.

Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

Problemlage

Im Zentrum der Streitigkeiten stehen immer öfter Kochmesser mit Keramikklinge, die insbesondere in Asien produziert in hierzulande über das Internet vertrieben werden. Beworben werden diese Messer meistens mit bestimmten Vorzügen gegenüber traditionellen Stahlmessern, etwa der Schärfe oder der Glätte der Klinge (vgl. auch unseren Artikel vom 02.11.2010),

Nun ist es vielfach tatsächlich so, dass Keramikmesser im direkten Vergleich mit Stahlmessern für den Nicht-Profi gewisse Vorzüge bezüglich Schärfe und Schnitthaltigkeit bieten; insbesondere fällt die Pflege deutlich einfacher aus. So entfällt z.B. das regelmäßige Abziehen bei einer Keramikklinge, ohne dass dadurch die Schärfe spürbar beeinträchtigt wird.

Andererseits werden natürlich auch Keramikmesser mit der Zeit stumpf. Und sie haben auch noch weitere eminente Nachteile, die ihren Nutzen für den (semi-) professionellen Einsatz stark einschränken. Insbesondere halten die Klingen keinen Querkräften stand, sodass sie zu Tätigkeiten wie Ausbeinen, Zerlegen von Fisch und Geflügel oder Zerteilen von Kürbis- und Knollengemüse gänzlich ungeeignet sind.

Abmahnung

Ein Onlinehändler hatte auf der Plattform meinpaket.de und einem eigenen Webshop unter anderem Keramikmesser angeboten, die er mit den Worten…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.