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Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird.

Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

Problemlage

Im Zentrum der Streitigkeiten stehen immer öfter Kochmesser mit Keramikklinge, die insbesondere in Asien produziert in hierzulande über das Internet vertrieben werden. Beworben werden diese Messer meistens mit bestimmten Vorzügen gegenüber traditionellen Stahlmessern, etwa der Schärfe oder der Glätte der Klinge (vgl. auch unseren Artikel vom 02.11.2010), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.