Schlagwort -Keramikmesser

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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
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Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge
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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
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Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “dauerhaft scharf” im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Keramikmessern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird.

Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

Problemlage

Im Zentrum der Streitigkeiten stehen immer öfter Kochmesser mit Keramikklinge, die insbesondere in Asien produziert in hierzulande über das Internet vertrieben werden. Beworben werden diese Messer meistens mit bestimmten Vorzügen gegenüber traditionellen Stahlmessern, etwa der Schärfe oder der Glätte der Klinge (vgl. auch unseren Artikel vom 02.11.2010), Mehr erfahren

Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Kermaikmesser – dauerhaft scharf”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop & meinpaket.de
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

Mehr erfahren

Update Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Das Keramik-Messer ist viel glatter als Metall”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.