Abmahnungs-Hotline

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne
für eine schnelle kompetente Rechtshilfe zur Verfügung.

Telefon 089 13014330
Kontaktformular

1
Abmahnung OPTIMUS Hausverwaltung GmbH
2
Abmahnung Homepage: Markenrechtsverletzung in Firmierung und Domain
3
Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext
4
Links der Woche: Amazons Hotel-Buchungsite, Google Contributor, Ende von Metz, Apps nach Datenschutzkriterien
5
Abmahnung Firma Wetterladen, Jörg & Michael Hunger GbR
6
Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Irreführende Werbung (“Ladenpreis”)
7
Abmahnung Götz: Fehlende Pflichtangaben
8
Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung wegen Lieferunfähigkeit
9
Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Warnhinweise (Biozidverordnung)
10
Abmahnung Erdmann Lederbekleidung
11
Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Biozidverordnung
12
Die Krux im Ecommerce: Eindeutige Beschriftung des „Bestellbuttons“
13
Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
14
Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell
15
Framing: Laut EuGH kein Urheberrechtsverstoß

Abmahnung OPTIMUS Hausverwaltung GmbH

Die Firma OPTIMUS Hausverwaltung GmbH hat einen Homepage-Betreiber wegen einer angeblichen Makrenrechtsverletzung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: OPTIMUS Hausverwaltung GmbH
  • Begründung:
    • Schutzrechtsverletzung an einer Marke durch Nutzung derselben in der Firmierung
    • Schutzrechtsverletzung an einer Marke durch Nutzung derselben im Domainnamen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Homepage: Markenrechtsverletzung in Firmierung und Domain

Der Betreiber einer Website wurde abgemahnt, weil er mit seiner Firmierung und seinem Domain-Namen eine Markenrechtsverletzung begehe.

Dadurch verletze er die Schutzrechte der Wortmarke.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Mängelhaftung und Vertragstext

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es versäumt haben soll den Verbraucher über ihm zustehende Informationen im Fernabsatz zu belehren.

So sollen Angaben zum Mängelhaftungsrecht und zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss fehlen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

Links der Woche: Amazons Hotel-Buchungsite, Google Contributor, Ende von Metz, Apps nach Datenschutzkriterien

 

Das letzte Wochenende vor dem 1. Advent, aber noch nicht unsere letzten Links der Woche in diesem Jahr

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 47 (17.11. – 21.11.2014):

  • 😐 Amazon: Plant angeblich Hotelbuchungs-Site, mehr…
  • 😉 Google Contributor: Zahlen statt Werbung, mehr…
  • 🙂 Nach Google-Übernahme: App-Prototyping-Tool Form wird kostenlos, mehr…
  • 🙁 TV-Hersteller Metz: Ist pleite, mehr…
  • 🙂 Forscher: Bewerten Apps nach Datenschutzkriterien, mehr…

Abmahnung Firma Wetterladen, Jörg & Michael Hunger GbR

Die Firma Wetterladen, Jörg & Michael Hunger GbR hat einen Amazon-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wetterladen, Jörg & Michael Hunger GbR
  • Begründung: Irreführende Werbung für Uhren, die der Händler gar nicht liefern könne
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Irreführende Werbung (“Ladenpreis”)

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler abgemahnt weil er irreführend mit dem Begriff Ladenpreis werben soll.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: Irreführung durch die Verwendung des Begriffes “Ladenpreis”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Götz: Fehlende Pflichtangaben

Herr Götz Balandis hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Götz Balandis
  • Begründung:
    • fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielzeug
    • fehlende Grundpreisangabe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung wegen Lieferunfähigkeit

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er für Uhren werben soll, die er gar nicht liefern kann.

Er verstoße damit gegen Marktverhaltensregeln und betreibe Irreführung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Warnhinweise (Biozidverordnung)

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Warnhinweisen abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblichfehlende Warnhinweise beim Vertrieb eines Schimmel-Entferners
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung Erdmann Lederbekleidung

Die Firma Erdmann Lederbekleidung hat einen ebay-Händler wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an einer Marke abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Erdmann Lederbekleidung
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Wort-Bildmarke “ERDMANN Lederbekleidung”
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht undWettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 25.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Webshop: Verstoß gegen die Biozidverordnung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Biozidverordnung abgemahnt.

So sollen beim Vertrieb eines Schimmelentferners vorgeschriebene Warnhinweise fehlen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Mehr erfahren

Die Krux im Ecommerce: Eindeutige Beschriftung des „Bestellbuttons“

Seit dem 01.08.2012 müssen Händler bei Verträgen über kostenpflichtige Leistungen mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr die Bestellsituation so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Das Amtsgericht Köln kam nun zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass durch die Wahl des Wortes „Kaufen“ die Zahlungsverpflichtung für den Verbraucher nicht eindeutig genug hervorgehe.

I. Einleitung

Die Buttonlösung ist nun schon seit fast 2 ½ Jahren in deutsches Recht umgesetzt. Auch macht der Gesetzgeber in der Vorschrift des § 312j (bis zum 12.06.2014: § 312g BGB  a.F.) für den Fall, dass die kostenpflichtige Bestellung über eine Schaltfläche („Button“) ausgelöst wird, eine ganz eindeutige Vorgabe:

Die Händler sollen diese Schaltfläche mit keinen anderen Wörtern als „Zahlungspflichtig bestellen“ beschriften. An diese Musterformulierung könnte man sich als Händler halten und so das Risiko minimieren. Dennoch findet sich in freier Wildbahn eine Vielzahl von Varianten der „Buttonbeschriftung“. Gerne verwendet wird etwa die Beschriftung „Kaufen“ oder „Jetzt kaufen“.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner

Die Firma A&S Handel e.K., Frau Swetlana Lichtner, hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: A&S Handel e.K., Swetlana Lichtner
  • Begründung: angeblichunlautere Werbung mit der Angabe “Fellstiefel”, da die Stiefel aus Kunstfell seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs: Widerrufsbelehrung nicht aktuell

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich nicht rechtskonformen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
  • Begründung: Die verwendetete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem Rechtsstand von 2014.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Framing: Laut EuGH kein Urheberrechtsverstoß

Wer fremde Werke wie Fotos, Grafiken und Videos von anderen Webseiten kopiert und sie dann auf die eigene Webseite stellt, verstößt gegen das dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht und kann deshalb abgemahnt werden.

Anders hingegen, wenn das Bild nicht kopiert sondern mittels eines (Embedded) Links im Rahmen der sog. Framing-Technik in die eigene Webseite integriert wird. Dies hat nun der EuGH entschieden.

Die IT-Recht Kanzlei stellt den Beschluss des EuGH vor und beleuchtet, wie Webshop-Betreiber davon profitieren können.

I. Freiheit gegen Sicherheit im Netz

Die weltweite Netzgemeinde und das Urheberrecht werden sicherlich nicht mehr die allerbesten Freunde werden. Das Urheberrecht stammt noch aus Zeiten, in denen das Vervielfältigen von Werken zwar nicht eine wahnsinnig komplizierte, jedoch immerhin eine mit Kosten verbundene Angelegenheit gewesen ist. Im Internet hingegen geht das Kopieren von Werken nicht nur viel schneller, sondern auch deutlich günstiger. Das schmeckt den Rechteinhabern verständlicherweise nicht, verdienen sie doch dadurch weniger Geld.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.