Abmahnung Amazon: Schütz Neue Medien GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Schütz Neue Medien GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Estel & Feise Rechtsanwälte
  • Abmahner: Schütz Neue Medien GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung, bezogen auf den Fristbeginn des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Handelsplattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

 

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