Archiv -4. Februar 2013

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Abgmahnung ebay: Klaus Stetter
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Abmahnung Amazon: Schütz Neue Medien GmbH
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Update Abmahnung Alexei Kusmin
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Abmahnung Amazon: Fristbeginn des Widerrufs
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Abmahnung ebay: Rücksendekosten & Aufrechnungsklausel in den AGB
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Abmahnung ebay: Moobilo GmbH
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Abmahnung Thomas Klink
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Abmahnung Auplexa UG

Abgmahnung ebay: Klaus Stetter

Uns ist eine Abmahnung des Herrn Klaus Stetter zur Kentnis gelangt.

 

Herr Klaus Stetter mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Klaus Stetter
  • Begründung: angebliche Verwendung einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

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Abmahnung Amazon: Schütz Neue Medien GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Schütz Neue Medien GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Estel & Feise Rechtsanwälte
  • Abmahner: Schütz Neue Medien GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung, bezogen auf den Fristbeginn des Widerrufs
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Handelsplattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

 

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Update Abmahnung Alexei Kusmin

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Alexei Kusmin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Alexei Kusmin
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich unzulässige Aufrechnungsklausel in den AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 7.500 €

 

 

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Abmahnung Amazon: Fristbeginn des Widerrufs

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform  Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns des Widerrufs

 

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Abmahnung ebay: Rücksendekosten & Aufrechnungsklausel in den AGB

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • 40€ Klausel (Rücksendekosten)
  • unzulässige Aufrechnungsklausel in den AGB

 

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Abmahnung ebay: Moobilo GmbH

Die Firma Moobilo GmbH mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Moobilo GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Grundpreisangabe
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
    • Angaben zur Korrektur von Eingabefehlern
    • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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Abmahnung Thomas Klink

Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass Herr Thomas Klink Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnt.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Thomas Klink
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung (Speicherung Vertragstext, 40 Euro-Klausel, Beginn der Widerrufsfrist)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Auplexa UG

Uns ist eine Abmahnung der Firma Auplexa UG zur Kentnis gelangt.

 

Die Firma Auplexa UG mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Auplexa UG
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zur sog. 40€-Klausel (Vereinbarung der Rücksendekosten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshopshop

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.