Schlagwort -40 Euro Klausel

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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Update Abmahnung Frank Diesner
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
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Landgericht München I: 4 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
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Update Abmahnung Heike Schmidt
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Abmahnung Heike Schmidt

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese wiederum mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten, angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben hinsichtlich: Speicherung des Vertragstextes, über das Zustandekommen des Vertrages, der Korrektur von Eingabefehlern.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Update Abmahnung Frank Diesner

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Frank Diesner wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Frank Diesner
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben bei der Regelung der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“), angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich: voraussichtliche Lieferzeit, keine Haftung bei Transportproblemen durch den Verkäufer, Prüfung auf Mängel.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €

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Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten, angeblich fehlende Angaben hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Landgericht München I: 7 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert

Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner sieben Wettbewerbsverstöße auf seiner gewerblichen eBay-Präsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte der Antragsgegnerin

  • in der Widerrufsbelehrung nicht über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren sowie darüber, dass zur Fristwahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt;
  • in der Widerrufsbelehrung nicht über Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, zu informieren;
  • die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren;
  • im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich darüber zu informieren, wie der Vertrag zustande kommt; Mehr erfahren

Landgericht München I: 4 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert

Das Landgericht München I setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 11 HK O 24945/10) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner vier Wettbewerbsverstöße auf seiner Internetpräsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte dem Antragsgegner

keinen Grundpreis bei grundpreispflichtigen Waren anzugeben,
die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren,
den Verbraucher unzutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren,
den Verbraucher nicht darüber zu belehren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der sog. 40€-Klausel, angeblich fehlende Angaben zum Vertragsschluss
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der sog. 40€-Klausel, angeblich fehlende Grundpreisangabe
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.