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Abmahnung ebay: Unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht
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Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht

Abmahnung ebay: Unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Angaben zum Widerrufsrecht unzureichend sein sollen.

Er verhalte sich damit wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht

Herr Thomas Russer hat einen ebay -Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum bestehenden Widerrufsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte GbR
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Die Angaben zum Widerrufsrecht seien unzureichend und damit unlauter
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.