Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht

Herr Thomas Russer hat einen ebay -Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum bestehenden Widerrufsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte GbR
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Die Angaben zum Widerrufsrecht seien unzureichend und damit unlauter
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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