Archiv -5. September 2014

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Links der Woche: Uber widerspricht, Oettinger goes Digital, neue Hightech-Strategie, Zalando und die Börse
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Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook aus rechtlicher Sicht
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Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht
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Abmahnung ebay: Unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht

Links der Woche: Uber widerspricht, Oettinger goes Digital, neue Hightech-Strategie, Zalando und die Börse

 

Das Wochenende steht vor der Tür und der Sommer kommt zurück.

Wie gewohnt an dieser Selle zuvor unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 36 (01.09. – 05.09.2014):

  • 😐 Uber: Legt Widerspruch gegen Verbot ein, mehr…
  • 🙂 Günther Oettinger: Soll EU-Digital-Kommissar werden, mehr…
  • 🙂 Bundeskabinett: Beschließt neue Hightech-Strategie, mehr…
  • 😐 Mobilitäts-Apps: Daimler-Tochter Moovel übernimmt MyTaxi, mehr…
  • 🙂 Onlinehändler Zalando: Plant Börsengang noch in diesem Jahr, mehr…
  • 😉 45 Millionen Deutsche: Gehen online shoppen, mehr…

Einsatz des Besucheraktions-Pixels von Facebook aus rechtlicher Sicht

Zum Anfang des letzten Jahres hat der Konzern durch die Einführung des „Besucheraktions-Pixels“ eine weitergehende Analysefunktion in Form des „Conversion Tracking“ freigegeben, die den digitalen Fußabdruck der Nutzer auch nach dem Klick auf eine Werbeanzeige verfolgt und mithin Informationen über das Verhalten auf der externen Website sammelt.

Lesen Sie mehr über die datenschutzrechtlichen Hürden bei der Verwendung des „Besucheraktions-Pixels“ von Facebook.

Inhalt

  1.  Die Einführung der Conversion-Tracking-Funktion auf Facebook
    1. Frühere Analyseoptionen auf Facebook
    2. Begriff und Funktionsweise des Conversion Tracking
    3. Vorteile des Conversion Tracking
  2. Die Rechtslage und gesetzlichen Vorgaben beim Conversion Tracking auf Facebook
    1. Die Einwilligungspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten
    2. Abänderung der Datenschutzerklärung
  3. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  4. Fazit

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht

Herr Thomas Russer hat einen ebay -Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum bestehenden Widerrufsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte GbR
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Die Angaben zum Widerrufsrecht seien unzureichend und damit unlauter
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht

Ein ebay-Händler hat eine Abmahnung erhalten weil er angeblich fehlerbehaftete Angaben zum Widerrufsrecht macht.

Er verhalte sich damit wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.