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Rigide Preisbindung bei Tabakwaren
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In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden

Rigide Preisbindung bei Tabakwaren

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden.

Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

Preisbindung

Die Preisbindung von Tabakwaren ist im Tabaksteuergesetz (TabStG) geregelt, insbesondere in Abschnitt 5 (§§ 24 ff. TabStG). Ergänzend sind Einzelnormen aus der Tabaksteuerverordnung (TabStV) zu beachten. Der Preis wird übrigens vom Hersteller (oder ggf. Importeur) gem. § 3 Abs. 1 TabStG verbindlich festgelegt und ist auf den Steuerzeichen vermerkt.

Verbote und Ausnahmen

Verboten sind nach Maßgabe des TabStG die folgenden Handlungen:

Beipacken von Gegenständen (§ 24 TabStG);

Stückverkauf von Zigaretten (§ 25 I 6 TabStG);

Siegelbruch (§ 25 I 1 TabStG);

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In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden

Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen.

Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.

I. § 312d IV Nr. 1 BGB

Wortlaut:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.