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Häufig gestellte Fragen zum Thema Versand lithiumhaltiger Batterien

Häufig gestellte Fragen zum Thema Versand lithiumhaltiger Batterien

Die IT-Recht Kanzlei erreichen immer häufiger Anfragen verunsicherter Händler, die sich der gefahrgutrechtlichen Problematik beim Versand lithiumhaltiger Batterien bewusst geworden sind. Aufgeschreckt hat sie in vielen Fällen unser kürzlich erschienener Artikel zum Thema.

Diese umfangreiche Darstellung ist zugegebenermaßen keine leichte Kost.

Insbesondere die Freistellungsvorschrift 188 des ADR wird in schöner Regelmäßigkeit als Freibrief missverstanden, Lithiumbatterien in normale Briefumschläge zu stecken und diese dann ohne jeden Schutz und Kennzeichnung als normale Briefpost befördern zu lassen. Wie uns die Praxis zeigt, verleiten hierzu oftmals auch falsche Informationen der Batterielieferanten und -hersteller.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen im Anschluss eine Sammlung von Fragen und Antworten zu der Thematik des Versands von neuen Lithiumbatterien per Straßentransport präsentieren. Dies ist das typische Versandszenario, von dem Batterieverkäufer im Ecommerce betroffen sind.

Ausgewählt wurden die Fragstellungen, die uns in den letzten Wochen am häufigsten über unsere Mandanten erreicht haben.

Wir hoffen, Ihnen durch diese FAQ einen leichteren Einstieg in die komplexe Thematik bieten zu können. Zur Vertiefung empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Hauptartikels: https://www.it-recht-kanzlei.de/lithiumbatterien-gefahrgut-versand-kennzeichnung.html

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Versand lithiumhaltiger Batterien haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

FAQ:

1. Wie kann ich erkennen, ob überhaupt Batterien aus meinem Sortiment betroffen sind?

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.