Schlagwort -Lithiumbatterien

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Versand lithiumhaltiger Batterien
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Zur Kennzeichenpflicht von Produkten, in denen Lithiumbatterien fest verbaut sind.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Versand lithiumhaltiger Batterien

Die IT-Recht Kanzlei erreichen immer häufiger Anfragen verunsicherter Händler, die sich der gefahrgutrechtlichen Problematik beim Versand lithiumhaltiger Batterien bewusst geworden sind. Aufgeschreckt hat sie in vielen Fällen unser kürzlich erschienener Artikel zum Thema.

Diese umfangreiche Darstellung ist zugegebenermaßen keine leichte Kost.

Insbesondere die Freistellungsvorschrift 188 des ADR wird in schöner Regelmäßigkeit als Freibrief missverstanden, Lithiumbatterien in normale Briefumschläge zu stecken und diese dann ohne jeden Schutz und Kennzeichnung als normale Briefpost befördern zu lassen. Wie uns die Praxis zeigt, verleiten hierzu oftmals auch falsche Informationen der Batterielieferanten und -hersteller.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen im Anschluss eine Sammlung von Fragen und Antworten zu der Thematik des Versands von neuen Lithiumbatterien per Straßentransport präsentieren. Dies ist das typische Versandszenario, von dem Batterieverkäufer im Ecommerce betroffen sind.

Ausgewählt wurden die Fragstellungen, die uns in den letzten Wochen am häufigsten über unsere Mandanten erreicht haben.

Wir hoffen, Ihnen durch diese FAQ einen leichteren Einstieg in die komplexe Thematik bieten zu können. Zur Vertiefung empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Hauptartikels: https://www.it-recht-kanzlei.de/lithiumbatterien-gefahrgut-versand-kennzeichnung.html

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Versand lithiumhaltiger Batterien haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

FAQ:

1. Wie kann ich erkennen, ob überhaupt Batterien aus meinem Sortiment betroffen sind?

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Zur Kennzeichenpflicht von Produkten, in denen Lithiumbatterien fest verbaut sind.

Was muss man beim Versand von Endoskopen beachten, in die Lithiumbatterien fest verbaut sind?

Grundsätzlich gelten die gefahrgutrechtlichen Vorschriften auch für den Versand von Geräten, in denen Lithiumbatterien eingebaut sind, und nicht nur für den Versand loser Akkus. In aller Regel kommen beim Versand in Geräten verbauter Lithiumbatterien jedoch Freistellungsvorschriften zum Tragen, die einen vereinfachten Versand dieser Güter ermöglichen.

Um die Anwendbarkeit und Einhaltung dieser Freistellungsvoraussetzungen im konkreten Fall beurteilen zu können, sind viele Details zu beachten.

Wir nehmen an, dass das von Ihnen vertriebene Endoskop ausschließlich auf der Straße transportiert werden soll? Das Endoskop enthält eine einzelne Lithiumbatterie, die beim tatsächlichen Versandszenario auch im Endoskop eingebaut ist (und nicht etwa nur im gleichen Karton wie das Endoskop liegt) und es liegen auch keine weiteren Batterien bei (z.B. Ersatzakku)?

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.