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Abmahnung sobeos GmbH
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FAQ der IT Recht-Kanzlei zum Thema Arzneimittelwerbung im Internet

Abmahnung sobeos GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma sobeos GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Dres. Ulmschneider & Kollegen

Abmahner: sobeos GmbH
Begründung:

angeblich fehlende Angaben nach dem Textilkennzeichnungsgesetz beim Vertrieb von gefütterten Schuhen.

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 25.000 €

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FAQ der IT Recht-Kanzlei zum Thema Arzneimittelwerbung im Internet

FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Arzneimittel-werbung

Der Online-Vertrieb von Arzneimitteln hat sich in jüngster Zeit rapide weiterentwickelt. Kein Wunder also, dass sich auch die Online-Werbung für Arzneimittel sehr verbreitet hat. Doch mit der zunehmenden Werbung für Arzneimittel im Internet, stellen sich auch viele rechtlichen Fragen hinsichtlich deren Konformität mit den gesetzlichen Regelungen. Die folgenden FAQ stellen die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten hinsichtlich der Online-Werbung für Arzneimittel dar.

1. Welche Gesetze regeln die Arzneimittelwerbung?

Die Werbung für Arzneimittel wird auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene durch die Art. 86 ff. der Richtlinie 2001/83/EG aktualisiert durch die Richtlinie 2004/27/EG geregelt (im Folgenden „Richtlinie“).
Im deutschen Recht regelt dies das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.