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FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
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FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in „nicht ökologisch vorteilhaften“ Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

Inhalt

  • Frage: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Pfanderhebung?
  • Frage: Was ist eine Einweggetränkeverpackung?
  • Frage: Was sind ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
  • Frage: Was sind nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
  • Frage: Bei welchen Getränken in nicht ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen ist ein Pfand zwingend zu erheben?
  • Frage: Für welche Einweg-Getränkeverpackungen muss man kein Pfand zahlen?
  • Frage: Betrifft die Pfanderhebungspflicht auch Online-Händler?
  • Frage: Gilt die Pfanderhebungspflicht auch für Verpackungen, die ins Ausland gesendet werden?
  • Frage: Muss ein zu erhebendes Pfand beim Verkauf von Getränken in den Endpreis eingerechnet werden?
  • Frage: Unterliegen pfandpflichtige Einweggetränkepackungen einer Pfand-Kennzeichnungspflicht?

Die ganze FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Pfanderhebungspflicht  lesen […]

FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in „nicht ökologisch vorteilhaften“ Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.

 

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

Frage: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Pfanderhebung?
Aus § 9 der Verpackungsverordnung:

Vertreiber, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Satz 1 gilt nicht für Verpackungen, die nicht im Geltungsbereich der Verordnung an Endverbraucher abgegeben werden. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben.

Die kompletten FAQ´s lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.