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EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten

EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen.

Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen. Die Begriffsbestimmung des Herstellers wird präzisiert.

Die Nichtbeachtung der Herstellerpflichten kann als ein unlauterer Wettbewerbsvorteil angesehen werden mit der Folge, dass Abmahnungen durch den Konkurrenten drohen.

Die IT-Recht-Kanzlei will die betroffenen Hersteller und Onlinehändler mit den wichtigsten künftigen Änderungen im Vergleich zum geltenden ElektroG vertraut machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.