Archiv -11. April 2013

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Abmahnung PIM GmbH – Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Unlautere Werbung „ÖKO Test“
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung mit altem Textergebnis
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Facebook Abmahnung: Impressum
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Abmahnung Dr. Rigo Trendelburg GmbH
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Abmahnung Anke Merkens: Speicherung Vertragstext
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Abmahnung Quante-Design GmbH & Co. KG
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ebay: Widerrufsfrist von einem Monat für Top-Verkäufer
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Abmahnung Sammelstelle: Thorsten Skarbina
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EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten

Abmahnung PIM GmbH – Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma PIM GmbH – Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer Facebook-Präsenz vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer gewerblichen Facebook-Präsenz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Unlautere Werbung „ÖKO Test“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich irreführender Werbung mit einem veralteten Testergebnis beim Vertrieb von Matrazen vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit dem Öko Test Siegel (“sehr gut” Ausgabe 06/2009) beim Verkauf von Matrazen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung mit altem Textergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Facebook Abmahnung: Impressum

Der IT-Recht Kanzlei München wurde erneut eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum die Onlineplattform Facebook betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlendes Facebook-Impressum bei gewerblichen Inhalten

 

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Abmahnung Dr. Rigo Trendelburg GmbH

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Firma Dr. Rigo Trendelburg GmbH informiert, in der der private Handlungstatus eines Anbieters bezweifelt wird.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Dr. Rigo Trendelburg GmbH
  • Begründung: 
    • angeblich gewerblicher Handlungsstatus, obwohl die Mitgliedschaft als privat gekennzeichnet ist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Anke Merkens: Speicherung Vertragstext

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Frau Anke Merkens wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung und unzureichenden Angaben zur Speicherung des Vertragstextes informiert.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Anke Merkens
  • Begründung: 
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich fehlehrhafte Angaben zur Speicerhung des Vertragstextes
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung Quante-Design GmbH & Co. KG

Wir haben von einer Abmahnung der Firma Quante-Design GmbH & Co. KG wegen angeblich unzulässiger Werbung mitTestergebnissen Kenntnis erlangt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Quante-Design GmbH & Co. KG
  • Begründung: 
    • angeblich irreführende Werbung mit Testergebnissen
    • angeblich unzulässige Bezeichnung als Markenhändler
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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ebay: Widerrufsfrist von einem Monat für Top-Verkäufer

Wer ab Herbst 2013 noch die Auszeichnung „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten bzw. behalten möchte, hat zukünftig noch höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher.

Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Widerrufs- und Rückgabefristen über das gesetzliche Maß von 14 Tagen hinaus, das verpflichtende Angebot einer kostenlosen Versandoption und eine Höchstbearbeitungsdauer von nur einem Werktag.

1. Was ist eigentlich der „Verkäufer mit Top-Bewertung“?
Kurz gesagt handelt es sich hierbei um sogenannte „Power-Seller“, die einen herausragenden Kundenservice bieten, und denen daher von eBay einige Vergünstigungen eingeräumt werden. „Power-Seller“ sind registrierte, gewerbliche Verkäufer, die mindestens 90 Tage bei eBay registriert sind, einen gewissen Mindestumsatz erreichen (zukünftig mind. EUR 1.000 p.A.), mindestens 100 Transaktionen p.A. tätigen, und unter anderem auch nicht gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Was genau eBay unter herausragendem Kundenservice versteht bzw. zukünftig verstehen wird, und welche Vergünstigungen man als Topverkäufer hat, soll im Folgenden eingehender dargestellt werden.
Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Abmahnung Sammelstelle: Thorsten Skarbina

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Thorsten Skarbina wegen angeblich fehlerhafter AGB und Widerrufsbelehrung informiert. 

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Thorsten Skarbina
  • Begründung: 
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlender Einsatz einer Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

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EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen.

Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen. Die Begriffsbestimmung des Herstellers wird präzisiert.

Die Nichtbeachtung der Herstellerpflichten kann als ein unlauterer Wettbewerbsvorteil angesehen werden mit der Folge, dass Abmahnungen durch den Konkurrenten drohen.

Die IT-Recht-Kanzlei will die betroffenen Hersteller und Onlinehändler mit den wichtigsten künftigen Änderungen im Vergleich zum geltenden ElektroG vertraut machen.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.