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Industrielle Herstellung: Bezeichnungen „Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ irreführend

Industrielle Herstellung: Bezeichnungen „Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ irreführend

Die Bezeichnungen „Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ sind irreführend, wenn die Produkte nicht wie im traditionellen Fleischerhandwerk aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern aus einer erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind.

Das hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in einem lebensmittelrechtlichen Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen (Klägerin) und dem Landratsamt Schwäbisch Hall (Beklagter) mit Beschluss vom 29.10.2012 entschieden

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.