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David Librowski Abmahnung erhalten ? Unsere Empfehlung!
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Abmahnung ebay David Librowsky

David Librowski Abmahnung erhalten ? Unsere Empfehlung!

Wie bereits berichtet, mahnt Herr David Librowski derzeit über Herrn Rechtsanwalt Absenger verstärkt Online-Händler ab, die angeblich indizierte PC- und Konsolenspiele ohne die erforderliche Altersprüfung verkaufen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, hier unsere Empfehlung:

Die der Abmahnung des Herrn David Librowski beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung ebay David Librowsky

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn David Librowsky wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Begründet wird diese mit dem Vertrieb eines indizierten Spiels.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Nicolas Absenger Rechtsanwalt
Abmahner: David Librowsky
Begründung:

angeblicher Vertrieb des indizierten Werkes “Syndicate” in der DVD-PC Version ohne die erforderliche Altersprüfung (Jugenschutzgesetz)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.