Schlagwort -konstenloser Rückversand

1
Zalando-Werbung erlaubt?: Kostenloser Rückversand

Zalando-Werbung erlaubt?: Kostenloser Rückversand

Der Online-Shop „Zalando“ wirbt derzeit auf seiner Startseite gut sichtbar mit der Aussage „KOSTENLOSER VERSAND & RÜCKVERSAND“.

 

 

Was vielen Verbrauchern als besonderer Service von „Zalando“ vorkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber teilweise als Selbstverständlichkeit. Dies wirft wiederum die Frage auf, ob die Werbung von „Zalando“ in dieser Form überhaupt zulässig ist.

Problematisch erweist sich die Werbung im Hinblick auf den kostenlosen Rückversand. Denn nach der derzeit gültigen Rechtslage in Deutschland ist der Unternehmer im Versandhandel grundsätzlich dazu verpflichtet, im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 357 Abs. 2 S. 2 BGB, in dem es heißt: „Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.“ Zwar darf der Unternehmer dem Verbraucher nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegen, dies…

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.