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Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig

Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig

Die Stiftung EAR hat zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst.

Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Seit dem 01.02.2013 fallen somit auch Leuchten (mit Ausnahme von Glühlampen) mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.

Wie folgt wird nun die „Leuchte“ definiert:

„Leuchte bezeichnet ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lichtquellen übertragenen Lichts, das alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lichtquellen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle, jedoch nicht die Lichtquellen selbst umfasst.“ Quelle: Stiftung EAR, Regelsetzung Produktbereich 5 (PB 5)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.