Schlagwort -Registrierungspflicht

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FAQ EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern
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Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig
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Recht in der EU: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern

FAQ EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern

Lebensmittelhändler haben sich gemäß EU-Verordnung Nr- 852/2004 behördlich registrieren zu lassen und wesentliche betriebliche Änderungen der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Registrierungs- und Meldepflicht betrifft auch Online-Händler, die Lebensmittel ausschließlich über das Internet vertreiben. Bei bereits erfolgter Gewerbemeldung entfällt jedoch die Pflicht, sich gesondert registrieren zu lassen. Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

I. Vorab: Begriffserläuterungen

 

Frage: Was ist ein „Betrieb“?
Ein „Betrieb“ ist jede Einheit eines Lebensmittelunternehmens (vgl. Artikel 2 Absatz 1 Nr. c der EG-Verordnung Nr. 852/2004).

Frage: Was sind „Lebensmittel“?
„Lebensmittel“ sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.

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Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig

Die Stiftung EAR hat zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst.

Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Seit dem 01.02.2013 fallen somit auch Leuchten (mit Ausnahme von Glühlampen) mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.

Wie folgt wird nun die „Leuchte“ definiert:

„Leuchte bezeichnet ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lichtquellen übertragenen Lichts, das alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lichtquellen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle, jedoch nicht die Lichtquellen selbst umfasst.“ Quelle: Stiftung EAR, Regelsetzung Produktbereich 5 (PB 5)

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Recht in der EU: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern

Lebensmittelhändler haben sich gemäß EU-Verordnung Nr- 852/2004 behördlich registrieren zu lassen und wesentliche betriebliche Änderungen der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Registrierungs- und Meldepflicht betrifft auch Online-Händler, die Lebensmittel ausschließlich über das Internet vertreiben.

Bei bereits erfolgter Gewerbemeldung entfällt jedoch die Pflicht, sich gesondert registrieren zu lassen. Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 

I. Vorab: Begriffserläuterungen

 

Frage: Was ist ein „Betrieb“?

Ein „Betrieb“ ist jede Einheit eines Lebensmittelunternehmens (vgl. Artikel 2 Absatz 1 Nr. c der EG-Verordnung Nr. 852/2004).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.