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Bio-Werbung: Was ist bei der Werbung mit dem Begriff „Bio“ zu beachten?

Bio-Werbung: Was ist bei der Werbung mit dem Begriff „Bio“ zu beachten?

Immer öfter findet man in der Produktwerbung von Online-Händlern den Begriff „Bio“ vor. Dabei erfreut sich dieser Begriff nicht nur im Bereich von Lebensmitteln sondern auch im Bereich von Gebrauchsgegenständen wachsender Beliebtheit.

Gibt er den angesprochenen Verkehrskreisen doch das Gefühl, mit dem Kauf des so beworbenen Produkts nicht nur das eigene Konsumbedürfnis zu befriedigen sondern damit auch gleich noch einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.

Genau aus diesem Grund sind der Werbung mit dem Begriff „Bio“ jedoch einige rechtliche Grenzen gesetzt, die sich jeder Händler vor Augen halten sollte. Denn bei der unberechtigten Verwendung dieses Begriffs in der Werbung drohen wettbewerbsrechtliche Sanktionen.

Bio-Werbung im Zusammenhang mit Lebensmitteln

Produktion, Herstellung, Verarbeitung und der Handel mit Bio-Lebensmitteln sind europaweit durch die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/2007) und die Ausführungsverordnung geregelt (EG-VO 889/08).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.