Schlagwort -Spirituosen

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Abmahngefahr: Unzureichende Typenbezeichnung von Spirituosen
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Schnaps
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Abmahnung Internetshop: Wirkungsversprechen bei Spirituosen

Abmahngefahr: Unzureichende Typenbezeichnung von Spirituosen

Die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierungen von in der EU vermarkteten Spirituosen unterliegt unabhängig vom Herstellungsort den spezifischen Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 110/2008.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes vor irreführenden Marktpraktiken und der Innovationsförderung kategorisiert die Verordnung bestimmte Spirituosentypen und stellt Mindestanforderungen an deren inhaltliche Zusammensetzung auf, bei deren Nichteinhaltung ein Vertrieb unter der jeweiligen Bezeichnung untersagt sein soll. Am Beispiel einer aktuellen Abmahnung, die der IT-Recht-Kanzlei vorliegt, soll das wettbewerbsrechtliche Risiko einer falschen Typenbezeichnung von Spirituosen dargestellt werden.

Inhalt

  1. Mindestanforderungen für bestimmte Spirituosentypen
  2. Verbotstatbestände der Verordnung
  3. Reichweite der Verbote
  4. Rechtsfolgen bei Verstößen :
    1. Irreführung
    2. Vorsprung durch Rechtsbruch
  5. Aktuelles Fallbeispiel: „Mango Rum“
  6. Fazit

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Gesundheitsbezogene Angaben bei Schnaps

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen angeblich unlauterer gesundheitsbezogener Angaben im Zusammenhang mit dem Verkauf von Spirituosen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere gesundheitsbezogene Angaben (Ein Schnaps sei „mild und bekömmlich“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Internetshop: Wirkungsversprechen bei Spirituosen

Ein Webshop-Betreiber, der über seine Online-Präsenz Spirituosen verkauft wurde wegen angeblich nicht erlaubter gesundheitsbezogener Angaben abgemahnt.

Gerügt wird in dieser Abmahnung, dass ein Schnaps „mild und bekömmlich“ sei.

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