Schlagwort -Taiwan

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Abmahnung Sammelstelle: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
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Abmahnung Kochmesser.de: Japanisches Kochmesser aus Taiwan
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eBay Abmahnung: „japanisches Kochmesser“
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Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG “Kochmesser“ (Taiwan)

Abmahnung Sammelstelle: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG informiert.

 

Die Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KGH mahnt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung für ein „japanisches Kochmesser aus Taiwan“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Kochmesser.de: Japanisches Kochmesser aus Taiwan

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch irreführende Werbung vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage “japanische Kochmesser” wegen falscher geographischer Herkunftsangabe (tatsächlich soll das Kochmesser in Taiwan gefertigt worden sein)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
    Gegenstandswert: 20.000 €,

 

Mehr erfahren

eBay Abmahnung: „japanisches Kochmesser“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „japanisches Kochmesser“

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Kochmesser.de Import GmbH & Co KG “Kochmesser“ (Taiwan)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “japanisches Kochmesser” wegen falscher geographischer Herkunftsangabe (in Taiwan gefertigt)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.