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Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse
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Abmahnung Internetshop: Speicherung von IP-Adressen
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Google Analytics: Erste Datenschutzbehörden werden aktiv
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Links der Woche: F-Wort, Google Analytics, E-Mail Archivierung und Datensicherheit

Abmahnung Jan Weidenbach: Google Analytics & Erfassung der IP-Adresse

Der IT-Recht Kanzlei München wurde wieder eine Abmahnung des Herrn Jan Weidenbach wegen angeblicher Erfassung personenbezogener Daten durch einen Webshop-Betreiber ohne dass seine Einwilligung vorliegt zur Bearbeitung übergeben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Jahn & Rug, Rechtsanwälte, Notar
  • Abmahner: Jan Weidenbach
  • Begründung:
    • angebliche Auswertung des Suchverhaltens ohne Einwilligung
    • angebliche Erfassung personenenbezogener Daten
    • angeblich fehlende Einwilligung zur Erfassung und Speicherung der IP-Adresse
  • Rechtlicher Bezug: Telemediengesetz
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

Mehr erfahren

Abmahnung Internetshop: Speicherung von IP-Adressen

Der Betreiber eines Online-Shops wurde wegen angeblicher  Erfassung der IP-Adresse eines Besuchers und Auswertung seines Suchverhaltens mitels Google Analytics ohne dessen Einwilligung abgemahnt.

 

Abgemahnt werden:

 

  • angebliche Erfassung und Speicherung der IP-Adresse eines Besuchers der Webseite ohne dessen Einwilligung
  • angebliche Erfassung weiterer personenbezogener Daten
  • angebliche Auswertung des Suchverhaltens mittels Google Analytics 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Google Analytics: Erste Datenschutzbehörden werden aktiv

Der IT-Recht Kanzlei liegt ein aktuelles Schreiben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vor, in dem der Betreiber eines Online-Shops wegen des Einsatzes von Google Analytics auf seiner Website zur Stellungnahme aufgefordert wird.

In dem Schreiben wird dem Shopbetreiber vorgeworfen, dass er Google Analytics in seine Website eingebunden, dies aber nicht datenschutzkonform ausgestaltet habe.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben auszugsweise:

Unsere Überprüfung hat ergeben, dass Ihre Webseite keine leicht auffindbare Datenschutzerklärung mit den erforderlichen Hinweisen zum Einsatz von Google Analytics enthält.

Weiter wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die von Google insoweit vorgenommenen Anpassungen es deutschen Webseitenbetreibern seit September 2011 ermöglichen, das Analysetool Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen. Die Datenschutzbehörde weist insoweit auf folgende Voraussetzungen hin:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Links der Woche: F-Wort, Google Analytics, E-Mail Archivierung und Datensicherheit

Der Sommer geht, die Links der Woche bleiben 😉

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 37 (12.09.-16.09.11)

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