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Mehrwertdienste Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern

Mehrwertdienste Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern

Viele deutsche Mehrwertdienste-Anbieter unterhalten auch eigene Nummern für Österreich und die Schweiz, um vom gesamten deutschsprachigen Publikum erreicht zu werden. Bei den Nummern für die Schweiz sind einige Besonderheiten bei der Rechtslage zu beachten: Die Eidgenössische Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht strenge Regeln für die kostenpflichtigen Nummern vor. Dazu gehören auch besondere Kennzeichnungsvorschriften für Internetpräsenzen.

 

Verordnung über Fernmeldedienste

 

 
Die [Verordnung über Fernmeldedienste]8https://www.admin.ch/ch/d/sr/784_101_1/index.html) (FDV) regelt den Wettbewerb im Bereich der Kommunikationsdienstleistungen in der Schweiz. Über die Einhaltung der FDV seitens der Anbieter wacht das Eidgenössische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Die Vorschriften für Mehrwertdienste finden sich in den Art. 35 ff. FDV. Eine vollständige Darstellung des Regelungsgehalts ist im Rahmen dieses Beitrages leider nicht möglich, daher wird im Folgenden auf die wichtigsten Punkte eingegangen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.