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Mehrwertdienste Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern
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Abmahnung ebay: Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung
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Abmahnung dpa Deutsche Presse Agentur GmbH

Mehrwertdienste Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern

Viele deutsche Mehrwertdienste-Anbieter unterhalten auch eigene Nummern für Österreich und die Schweiz, um vom gesamten deutschsprachigen Publikum erreicht zu werden. Bei den Nummern für die Schweiz sind einige Besonderheiten bei der Rechtslage zu beachten: Die Eidgenössische Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht strenge Regeln für die kostenpflichtigen Nummern vor. Dazu gehören auch besondere Kennzeichnungsvorschriften für Internetpräsenzen.

 

Verordnung über Fernmeldedienste

 

 
Die [Verordnung über Fernmeldedienste]8https://www.admin.ch/ch/d/sr/784_101_1/index.html) (FDV) regelt den Wettbewerb im Bereich der Kommunikationsdienstleistungen in der Schweiz. Über die Einhaltung der FDV seitens der Anbieter wacht das Eidgenössische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Die Vorschriften für Mehrwertdienste finden sich in den Art. 35 ff. FDV. Eine vollständige Darstellung des Regelungsgehalts ist im Rahmen dieses Beitrages leider nicht möglich, daher wird im Folgenden auf die wichtigsten Punkte eingegangen.

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Abmahnung ebay: Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung dpa Deutsche Presse Agentur GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma dpa Deutsche Presse Agentur GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: KSP Rechtsanwälte

Abmahner: dpa Deutsche Presse Agentur GmbH
Begründung:

angebliche Verletzung von Urheberrechten durch die unerlaubte Verwendung von Textmaterial auf einer Homepage

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Homepage, Internetauftritt
Schadensersatzforderung: 600 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.