Schlagwort -verderbliche Ware

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Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig
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Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich
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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts

Ausschluss des Widerrufs: Bei Versand von Arzneimitteln zulässig

Gute Neuigkeiten für Versandhändler von Arzneimitteln. Nach Auffassung des LG Halle (Urteil vom 08.01.2013; Az. 8 O 105/12) unterfallen sowohl individuelle Rezeptur- als auch Fertigarzneimittel der Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB mit der Folge, dass das im Fernabsatzrecht dem Verbraucher grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht beim Versand von Arzneimitteln nicht besteht bzw. ausgeschlossen werden kann.

 

Was war geschehen? – Der Sachverhalt
Eine Versandapotheke schloss in ihren AGB das Widerrufsrecht für den Versand von Arzneimitteln aus. Hierbei berief sie sich auf die Ausnahmeregelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. Diese lautet:

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

 

Diese Voraussetzungen seien – so die Auffassung der Versandapotheke – beim Versand von Arzneimitteln erfüllt, ein Widerrufsausschluss also zulässig.

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Abmahnung Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich wegen angeblicher Beschränkung des Widerrufsrechtes vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Maurer & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Abmahner: Unser kleiner Palmenladen, Stefanie Hüttich 
  • Begründung: angebliche Beschränkung des Widerrufs beim Vertrieb von Pflanzenprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbwerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

  

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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Beschränkung des Widerrufsrechts abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts durch die Aussage: „Schnell verderbliche Ware ist von der Rücksendung ausgenommen“.

 

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