Schlagwort -Rücksendung

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EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren
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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts
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Stecker Kabel Adapter UG: Abmahnung wegen der Kosten der Rücksendung
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Abmahnung ebay: Widerrufsrecht, Fristbeginn, Rücksendung & Wertersatz
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Abmahnung eBay: 40 Euro Klausel bei Rücksendung
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Abmahnung ebay: Kostenübernahme der Rücksendung
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Abmahnung Prestigeline24 GmbH: Widerrufsbelehrung
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Widerrufsrecht: Bitte um Rücksendung in Originalverpackung
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40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen, wer zahlt ?

EU-Kommission: Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren

Die meisten deutschen Onlinehändler vertreiben in Deutschland und zunehmend auch in den europäischen Mitgliedsstaaten Waren und nur im geringen Maße Dienstleistungen.

Die Regelungen der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Waren hat daher für die deutschen Onlinehändler eine zentrale Bedeutung.

Inhalt

  1. Voraussetzungen einer rechtswirksamen Ausübung des Widerrufsrecht
  2. Widerruf im Fall der Lieferung von mehreren Waren oder von schadhaften Waren
    1. Widerruf eines Vertrages im Fall der Lieferung von mehreren Waren (Teilwiderruf)
    2. Widerruf im Fall schadhafter Ware
  3. Rücksendung der Ware im Fall des Widerrufs
    1. Übernahme der unmittelbaren Kosten der Rücksendung durch den Verbraucher
    2. Rückzahlung der vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen
    3. Nachweis der Rücksendung der Ware als Voraussetzung für die Rückerstattung der Zahlung des Verbrauchers
    4. Kein Recht zur Verweigerung der Rückzahlung des Kaufpreises bis zur Klärung eines möglichen Anspruches des Händlers wegen Wertverlust
    5. Einsatz gleicher Zahlungsmittel bei Rückerstattung

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Abmahnung ebay: Beschränkung des Wiederrufsrechts

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Beschränkung des Widerrufsrechts abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Beschränkung des Widerrufsrechts durch die Aussage: „Schnell verderbliche Ware ist von der Rücksendung ausgenommen“.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Stecker Kabel Adapter UG: Abmahnung wegen der Kosten der Rücksendung

Ein Amazon-Händler wurde von der Firma Stecker Kabel Adapter UG wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Kosten der Rücksendung abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
  • Begründung: angeblich ungültige Vereinbarung der Übernahme der Kosten der Rücksendung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

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Abmahnung ebay: Widerrufsrecht, Fristbeginn, Rücksendung & Wertersatz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Darstellung der Angebote als „unverbindlich“
  • Beschränkung des Widerrufsrechts
  • Fristbeginn des Widerrufs
  • Rücksendemöglichkeiten
  • Angaben zum Wertersatz

 

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Abmahnung eBay: 40 Euro Klausel bei Rücksendung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlerhafte Angaben zur sogenannten 40 Euro Klausel

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung ebay: Kostenübernahme der Rücksendung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten

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Abmahnung Prestigeline24 GmbH: Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Prestigeline24 GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich in mehreren Punkten fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Prestigeline24 GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich

Ausübung des Widerrufsrechtes
Fristbeginn des Widerrufsrechts
Beschränkung der Wirksamkeit des Widerrufsrechts
unlautere Ausschlussgründe
Wertersatzpflicht
Handhabung der Rücksendung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro, Mehr erfahren

Widerrufsrecht: Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung (OVP) darf dem Kunden bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts keinesfalls vorgeschrieben werden – aber darf man ihn freundlich darum bitten?

In einem aktuellen Urteil will das Landgericht Hamburg in dieser Bitte eines Händlers nun keinen Rechtsverstoß erkennen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 06.01.2011, Az. 327 O 779/10).

AGB-Klauseln, die dem Kunden im Falle des Rücktritts oder Widerrufs die Rücksendung der Ware in der OVP vorschreiben, sind rechtswidrig: Sie stellen nach verbreiteter Ansicht der Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und könnten ihn an der Ausübung seiner Rechte hindern.

In dem aktuellen Fall hatte nun das LG Hamburg über eine AGB-Klausel zu erkennen, die nicht als Vorschrift, sondern schlicht als Bitte formuliert (und wohl auch als solche gemeint) war:

Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden

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40-Euro-Klausel: Rücksendung in mehreren Paketen, wer zahlt ?

40 € Klausel bei mehreren Paketen

Dem Verbraucher dürfen die Kosten für die Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf auferlegt werden, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro gekostet hat.

Doch was passiert wenn der Verbraucher mehrere Waren bestellt und diese in verschiedenen Paketen zurücksendet?

Wer hat dann die Kosten der Rücksendung zu tragen?

 
Wurden dem Kunden die Rücksendekosten vertraglich auferlegt, so hat dieser selbige nach § 357 Abs. 2 S. 3 BGB zu tragen, wenn der Bruttopreis der zurückgesendeten Waren nicht höher als 40 Euro ist.

Auch wenn mehrere Waren bestellt werden, ist immer der Preis der zurückgesendeten Ware/n maßgeblich.

Beispiel:

Kunde bestellt 5 Sachen zum Gesamtpreis von 250 Euro; dabei kosten drei Stück je 60 Euro und zwei je 35 Euro. Zunächst widerruft der Kunde seinen Vertrag hinsichtlich zwei der 60 Euro Produkte und sendet diese zurück. Einige Tage später wird auch vom Widerrufsrecht eines der 35 Euro Produkte Gebrauch gemacht und dieses separat zurückgesendet. Wer trägt die jeweiligen Versandkosten?

Sendung 1 mit Gesamtwert von 120 Euro: Unternehmer muss Rücksendekosten tragen
Sendung 2 mit Gesamtwert von 35 Euro: Verbraucher trägt Kosten der Rücksendung

Fazit:

Es kommt immer auf den Wert der konkret zurückgesendeten Ware an, auch wenn der Wert der gesamten Bestellung deutlich über 40 Euro lag.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.